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Namenserklärung

Vornamen

ILLUSTRATION Die Vornamen „Marie“ und „Paul“ stehen auf einem Blatt PapierFoto: Boris Roessler/dpa | Verwendung weltweit, © dpa

Artikel

Wenn Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt stellen oder das erste Mal einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, kann die Abgabe einer Namenserklärung notwendig werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

Grundsatz der Namensführung

Die Namensführung eines deutschen Kindes richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. Das bedeutet, dass ein im Ausland geborenes Kind nicht automatisch den Namen, der in der ausländischen (z. B. griechischen) Geburtsurkunde eingetragen ist, trägt.

Im unten stehenden Merkblatt „Namenserklärung“ sind die häufigsten Konstellationen aufgeführt und welche Folgen sie für den Namen des Kindes haben. Bitte beachten Sie, dass in erster Linie Geburten in Griechenland ab dem 01.09.1986 berücksichtigt sind.

Ist die Geburt in einem anderen Land oder vor dem 01.09.1986 erfolgt, kann die Bewertung abweichen. Näheres entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt „Namensführung“.

Antragsformulare

Erklärung zur Namensführung minderjähriger Kinder

Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes

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