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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen.

Allgemeine Informationen

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Es ist nicht Aufgabe der Konsularbeamtin oder des Konsularbeamten, Rentenleistungen zu berechnen, auch nicht rechtsverbindliche Auskünfte über die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Zahlung von Renten oder Rentenanteilen ins Ausland zu geben. Dies sind Aufgaben des für das Rentenfeststellungsverfahren zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Zuständige Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BaWü) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die griechische Rentenversicherung entrichtet wurde oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in Griechenland haben. Welcher der beiden genannten Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie zuletzt vor Ihrem Verzug nach Griechenland rentenversichert waren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV BaWü informiert auf ihrer auch in griechischer Sprache.

Beratung und Kontakt

Videoberatung

Sie haben Fragen zu ausgewählten Renten- oder Reha-Themen? Mit dem neuen Service der Videoberatung berät Sie die Deutsche Rentenversicherung wie gewohnt persönlich, individuell und umfassend zu Ihren Fragen rund um die Rentenversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Telefonische Beratung

Sie können die DRV auch montags bis donnerstags zwischen 7.30 und 19.30 Uhr (deutsche Zeit) und freitags zwischen 7.30 und 15.30 Uhr (deutsche Zeit) kostenlos über das Servicetelefon (nur aus dem Festnetz) unter folgender Telefonnummer erreichen: 00800-1000-4800 (in deutscher Sprache).

Die DRV ist auch über eine griechischsprachige Hotline erreichbar. Die Rufnummern sind jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr (in Griechenland osteuropäische Zeit = 9 bis 13 Uhr) geschaltet. Die kostenpflichtigen Nummern lauten 0049-711-848-15-111 oder 0049-711-848-15-113.

Krankenversicherung

Für Personen, die in Griechenland leben und eine Rente aus Deutschland und Griechenland beziehen (Mehrfachrentnerinnen und -rentner), endet die deutsche Pflicht-Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert waren und in dem Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.

Lebensbescheinigungen

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland prüft der Renten Service der Deutschen Post AG einmal jährlich (in der Regel Mitte des Jahres), ob die oder der Berechtigte noch lebt. Sie oder er bekommt dann eine schriftliche Lebensbescheinigung zugesandt, die sie oder er bestätigen lassen und umgehend zurücksenden muss. Lebensbescheinigungen beglaubigen in der Regel alle Behörden und Rentenversicherungsträger in Griechenland und hilfsweise auch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland (inkl. der Honorarkonsulinnen und -konsuln).

Bitte beachten Sie: Bei der persönlichen Vorsprache müssen Sie Ihre AMKA-Nummer (falls vorhanden) benennen sowie ein gültiges Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Identität vorlegen können.

Hinweis für Inhaberinnen und Inhaber eines griechischen Personalausweises: Dieser ist ab dem Ausstellungsdatum nur maximal zehn Jahre gültig!

Soziale Absicherung in Griechenland

Es kann passieren, dass wir an einem bestimmten Punkt unseres Lebens auf Leistungen aus der Sozialversicherung angewiesen sind. Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) dauerhaft in Griechenland haben, erhalten keine Leistungen der deutschen Sozialhilfe. Vorrangig sind nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen für in Griechenland lebende deutsche Staatsangehörige griechische Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen haben wir für Sie in dem folgenden Merkblatt zusammengestellt:

Umsetzung des Europäischen Fürsorgeübereinkommens in Griechenland

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