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Gesetzliche Grundlagen Die deutschen Konsularbeamtinnen und Konsularbeamten sind gesetzlich berufen und ermächtigt, Beglaubigungen und Beurkundungen für den deutschen Rechtskreis vorzunehmen.…
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.
Die Konsularbeamtin oder der Konsularbeamte beurkundet nur, soweit dies notwendig ist, d.h. wenn gesetzliche Beurkundungspflichten für den deutschen Rechtsverkehr vorliegen. Er tritt hierbei nicht in…
Verwendung öffentlicher Urkunden im Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland Sowohl Griechenland als auch Deutschland sind dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung…