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Endlich Urlaub! – Woran muss ich denken?

Flaschenpost mit der Nachricht holidays am Strand

Flaschenpost mit der Nachricht holidays am Strand/ Symbolbild, © Picture Alliance

Artikel

Ferienzeit ist Urlaubszeit. Flüge und Hotel sind gebucht und die Koffer gepackt. Nun kann es endlich losgehen! Aber haben Sie wirklich an alles gedacht?

Wichtiger Hinweis

Ganz wichtig: Verfügen Sie über eine Reisekrankenversicherung?

Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Bitte prüfen Sie unbedingt, wie lange Ihr maximaler Aufenthalt im Ausland zur Inanspruchnahme von Leistungen der Reisekrankenversicherung sein darf.

Krankenversicherungskarte
Krankenversicherungskarte © dpa Themendienst

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (z.B. Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren.

Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ärztin oder der Arzt bzw. das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit der von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Aber: Die Europäische Krankenversicherungskarte

  • ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z.B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums),
  • deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen,
  • garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Benötige ich ein Ausweisdokument, obwohl ich innerhalb des Schengen-Raums reise?

Ja. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt! Zudem muss das Ausweisdokument bei Ein- und Ausreise gültig sein!

Reiseerlaubnis für Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite der oder des Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Was muss die Einverständniserklärung beinhalten und welche Formerfordernisse gibt es?

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass die oder der Personensorgeberechtigte mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit der oder des Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch eine Notarin oder einen Notar oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Bitte informieren Sie sich bei Reisen nach Griechenland dazu bei der zuständigen griechischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung, empfehlenswert sein.

Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei:

Bundespolizei-Reisen mit Kindern

Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder bietet u.a. der ADAC e.V.:

ADAC-Reisevollmacht für Kinder

Reisen mit Tieren

Tipps zur Reiseplanung und Informationen zu Regelungen innerhalb der EU finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

Einfuhr von gefährlichen Hunden

Nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Informationen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

Reisen mit eigenem Fahrzeug

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Griechenland reisen, beachten Sie bitte folgendes: Wenn Sie einen melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen Sie Ihren in Deutschland zugelassenen Pkw sechs Monate durchgehend oder aufgeteilt (in einem Zeitraum von zwölf Monaten) in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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