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Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokuments / Verlustanzeige
Sie haben Ihr Ausweisdokument verloren? Ihr Portemonnaie mit allen Bankkarten wurde gestohlen? Wichtige Hinweise zu den nun einzuleitenden Maßnahmen sowie alle Informationen zur Ausstellung eines Passersatzdokuments finden Sie hier.
Was ist als Erstes zu veranlassen:
Sperrung Ihrer Karten
Die zentrale Notrufnummer zur Sperrung sämtlicher Kreditkarten, EC- und Handy-Karten aus dem Ausland, erreichen Sie unter: 0049 116 116 oder 0049 30 4050 4050.
Diebstahl- bzw. Verlustanzeige bei der Polizei
Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen, damit Sie später, z.B. gegenüber Ihrer Versicherung einen Nachweis vorlegen können.
Die einheitliche griechische Polizei-Notrufnummer lautet: 100
Darüber hinaus verfügt die Stadt Athen über eine eigene Touristenpolizei:
Touristenpolizei Athen (Athens Visitors Help Office of Hellenic Police), Dragatsaniou 4, Klafthmonos Platz (U-Bahn-Station „Panepistimio“), Telefon: 0030 /1571 und 0030 / 210 322 2230,
In Thessaloniki und Umgebung gibt es keine zentrale Anlaufstelle. Bitte wenden Sie sich stets an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für Informationen und bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Telefonzentrale der Touristenpolizei: Telefon: 0030 1571 (Deutsch, Englisch, Französisch)
Reiseausweis als Passersatz:
Damit Sie sich schnellstmöglich Geld übersenden lassen und wieder nach Hause reisen können, benötigen Sie ein Reiseersatzdokument. Die für Sie zuständige Auslandsvertretung kann einen Reiseausweis als Passersatz ausschließlich zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zur Durchreise anderer Länder (Transit - außer Großbritannien), nicht aber zur Einreise in Drittstaaten.
Bitte erscheinen Sie persönlich während unserer Öffnungszeiten (Mo-Fr 9.00 -12.00 Uhr), um einen Antrag zu stellen. Eine Terminvereinbarung dafür ist nicht notwendig.
Auf unserer Webseite können Sie zusätzlich auch die Anschriften und Erreichbarkeiten unserer Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in ganz Griechenland aufrufen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Ersatzreisedokumente ausstellen!
- Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:
- zwei biometrische Passfotos
- Verlustanzeige der griechischen Polizei
- Gebühr (die aktuellen Gebühren finden Sie hier)
- Sofern vorhanden: Identitätsnachweis (Kopie oder Foto Ihres Personalausweises oder Passes
- bei Minderjährigen unter 18 Jahren muss zusätzlich folgendes zwingend vorgelegt werden:
Von einer deutschen oder griechischen öffentlichen Stelle (Notar, Bürgeramt, KEP) beglaubigte Zustimmung zur Ausstellung des Reiseausweises des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten (wenn das Sorgerecht nicht nachweislich nur bei einem Elternteil liegt).
Allgemeine Informationen zum Ablauf der Antragstellung
Bei Verlust Ihres Ausweisdokuments können Sie während der Öffnungszeiten einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland beantragen. Vor der Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden.
An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden in Deutschland. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug der möglicherweise mangels Ausweisdokument nicht angetreten werden kann oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.
Je früher Sie mit den oben genannten Unterlagen zu uns in die Botschaft / in das Generalkonsulat kommen, desto eher können wir den Reiseausweis für Sie vor Ihrer geplanten Rückreise ausstellen.
Gebühren und Auslagen müssen am Termin in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln kann in der Regel nur bar bezahlt werden.
Geld ins Ausland übersenden
Ihre Angehörigen oder Bekannten können Ihnen nun Geld mit einem Transferservice senden. Für alle Informationen zum Online-Geldtransfer, informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter. Eine Übersicht finden Sie im Internet z. B. unter Web: www.geldtransfair.de oder Web: www.geldueberweisen.com.
Ein weitverbreiteter Überweisungsdienst ist u.a. Western Union. Hier können Sie in einem der Partnergeschäfte in Griechenland das überwiesene Geld in bar, gegen Vorlage Ihres Reiseersatzdokumentes, direkt entgegennehmen.
Konsularhilfe
Finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Konsularhilfe“ – kann nur im äußersten Notfall gewährt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie alle sonstigen Möglichkeiten der Geldbeschaffung, z. B. von Familienangehörigen, Bekannten, Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, ausgeschöpft haben und Sie in Deutschland gemeldet sind.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihnen eine Konsularhilfe gewährt wurde, werden Ihre Daten an das Bundesverwaltungsamt zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Der ausgezahlte Betrag ist binnen einer Frist von vier Wochen zurückzuerstatten.
Die deutschen Vertretungen in Griechenland stehen Ihnen für eine Beratung telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie während unserer Öffnungszeiten auch persönlich vorsprechen.
Nützliche Telefonnummern
Rettungsdienst | 166 |
Polizeinotruf | 100 |
Feuerwehr | 199 |
Küstenwache | 108 |
Touristenpolizei | 171 oder alternativ 0030 / 210 808 1464 |
ADAC Griechenland | 0030 / 210 893 7777 |
Erreichbarkeit der Botschaft Athen und des Generalkonsulats Thessaloniki
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Postadresse
Abteilungen
FAX: +30 210 728 53 34
Presseabteilung:
FAX: +30 210 728 52 64