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Rentenangelegenheiten

Rente © GKSP/Canva.com
In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen.
Allgemeine Informationen
In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Es ist nicht Aufgabe der Konsularbeamtin oder des Konsularbeamten, Rentenleistungen zu berechnen, auch nicht rechtsverbindliche Auskünfte über die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Zahlung von Renten oder Rentenanteilen ins Ausland zu geben. Dies sind Aufgaben des für das Rentenfeststellungsverfahren zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Informationen für deutsche Rentenempfängerinnen und -empfänger
Kann ich auch in Griechenland meine Rente aus Deutschland empfangen?
Grundsätzlich wird Ihre deutsche Rente in Griechenland von Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger weiterhin ausgezahlt. Entsprechende Rechtsgrundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist zu unterscheiden zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland und einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Wir empfehlen Ihnen hierzu die Webseite der Deutschen Rentenversicherung zu konsultieren.
Falls Sie in einem einzigen europäischen Land rentenversichert waren, berechnet sich Ihre Rente unabhängig vom Wohnort nach den Gesetzen dieses Landes. Falls Sie in mehreren europäischen Ländern rentenversichert waren, erhalten Sie eine Rente aus jedem dieser Länder, soweit Sie die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt haben. Diese Rentenzahlungen entsprechen den Versicherungszeiträumen in den jeweiligen Ländern.
Wie wird mir die Rente ausgezahlt?
Die deutsche Rente wird Ihnen auch bei Aufenthalt im Ausland monatlich im Voraus auf ein Konto in Deutschland oder auf ein angegebenes Konto im Ausland gezahlt.
Wird die Rente besteuert?
Für im Ausland lebende Rentnerinnen und Rentner, die aus Deutschland ihre Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte erzielen, liegt die zentrale Sonderzuständigkeit beim Finanzamt Neubrandenburg. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Für Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente empfehlen wir daher, sich zunächst an das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfängerinnen und -empfänger im Ausland - RiA) zu wenden:
Postanschrift: Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44 222 47000
Fax: +49 395 44 222 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Web: www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Zuständige Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BaWü) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sind Ihre Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die griechische Rentenversicherung entrichtet wurde oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in Griechenland haben. Welcher der beiden genannten Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie zuletzt vor Ihrem Verzug nach Griechenland rentenversichert waren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV BaWü informiert auf ihrer auch in griechischer Sprache.
Beratung und Kontakt
Videoberatung
Sie haben Fragen zu ausgewählten Renten- oder Reha-Themen? Mit dem neuen Service der Videoberatung berät Sie die Deutsche Rentenversicherung wie gewohnt persönlich, individuell und umfassend zu Ihren Fragen rund um die Rentenversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Telefonische Beratung
Sie können die DRV auch montags bis donnerstags zwischen 7.30 und 19.30 Uhr (deutsche Zeit) und freitags zwischen 7.30 und 15.30 Uhr (deutsche Zeit) kostenlos über das Servicetelefon (nur aus dem Festnetz) unter folgender Telefonnummer erreichen: 00800-1000-4800 (in deutscher Sprache).
Die DRV ist auch über eine griechischsprachige Hotline erreichbar. Die Rufnummern sind jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr (in Griechenland osteuropäische Zeit = 9 bis 13 Uhr) geschaltet. Die kostenpflichtigen Nummern lauten 0049-711-848-15-111 oder 0049-711-848-15-113.
Krankenversicherung
Für Personen, die in Griechenland leben und eine Rente aus Deutschland und Griechenland beziehen (Mehrfachrentnerinnen und -rentner), endet die deutsche Pflicht-Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert waren und in dem Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
Lebensbescheinigungen
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland prüft der Renten Service der Deutschen Post AG einmal jährlich (in der Regel Mitte des Jahres), ob die berechtigte Person noch lebt. Diese bekommt eine schriftliche Lebensbescheinigung zugesandt, die bestätigt und umgehend zurückgesandt werden muss. Lebensbescheinigungen beglaubigen in der Regel alle Behörden und Rentenversicherungsträger in Griechenland und hilfsweise auch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland (inkl. der Honorarkonsulinnen und -konsuln).
Bitte beachten Sie: Ab dem Jahr 2024 sind grundsätzlich keine Lebensbescheinigungen mehr erforderlich. Stattdessen ist die Erbringung eines Lebensnachweises in digitaler Form möglich.
Sollte die berechtigte Person eine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung und einem Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, ist keine weitere Maßnahme notwendig.
Sollte die berechtigte Person hingegen das Formblatt der Lebensbescheinigung erhalten, empfielt es sich die eigene AMKA Nummer auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 einzutragen, um zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und griechischen Behörden teilnehmen zu können. In einem solchen Fall entfällt künftig die jährliche Übersendung der Lebensbescheinigung.
Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist die Erbringung eines Lebensnachweises weiterhin erforderlich. Dies kann wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweis geschehen.
Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie auch unter:
Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente (deutschepost.de)
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass berechtigte Personen zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können. Neben den Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland sind das folgende Behörden am eigenen Wohnort:
- Alle Behörden (z.B. Polizei, Stadtverwaltungen, Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter),
- Rentenversicherungsträger, Krankenkassen
- Geldinstitute,
- Pfarrämter, Rabbinate,
- Krankenhäuser, Rotes Kreuz,
- Notare
Bitte beachten Sie: Bei der persönlichen Vorsprache müssen Sie Ihre AMKA-Nummer (falls vorhanden) benennen sowie ein gültiges Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Identität vorlegen können.
Hinweis für Inhaberinnen und Inhaber eines neuen griechischen Personalausweises: Dieser ist ab dem Ausstellungsdatum nur maximal zehn Jahre gültig!
Soziale Absicherung in Griechenland
Es kann passieren, dass wir an einem bestimmten Punkt unseres Lebens auf Leistungen aus der Sozialversicherung angewiesen sind. Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) dauerhaft in Griechenland haben, erhalten keine Leistungen der deutschen Sozialhilfe. Vorrangig sind nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen für in Griechenland lebende deutsche Staatsangehörige griechische Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen haben wir für Sie in dem folgenden Merkblatt zusammengestellt:
Umsetzung des Europäischen Fürsorgeübereinkommens in Griechenland