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Ausfuhr, An- und Abmeldung eines KFZ

KFZ-Zulassungsstelle in München

Der Schriftzug „KFZ-Zulassungenstelle“ ist am 04.09.2024 auf einem Schild an der KFZ-Zulassungsstelle in München (Bayern) zu lesen., © picture alliance / dpa

Artikel

Informationen zu Kfz-, Führerschein-, Schifffahrts- und sonstigen Zollangelegenheiten sowie zu Reisen mit Haustieren und Einfuhr von gefährlichen Hunden finden Sie auf dieser Seite.

Ausfuhrbestimmungen, An- und Abmeldung von deutschen PKW

Nach Wohnsitznahme in Griechenland muss Ihr mitgebrachtes Kraftfahrzeug, das dauerhaft in Griechenland bleiben soll, auf ein griechisches Kennzeichen umgemeldet werden.

Unter gewissen Voraussetzungen darf ein in Deutschland bzw. einem EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vorübergehend in Griechenland verbleiben und betrieben werden.

Dies gilt nicht für Personen, die in Griechenland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder hier ihren Hauptwohnsitz haben bzw. sich länger als 180 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten.

Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Informieren Sie sich hierzu genauer bei den griechischen Zollbehörden über die Steuersätze und den Bemessungsgrundlagen.

An- und Abmeldung des KFZ

Zur Anmeldung Ihres Autos müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen:

Gebrauchtwagen:

- Nachweis und Prüfbescheinigung über die technische Überwachung vom griechischen TÜV (KTEO)

- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II

- Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)

- Nachweis über den Versicherungsschutz

Neuwagen:

- Unterlagen wie oben und zusätzlich die Konformitätsbescheinigung

Unter Vorlage der aufgezählten Bescheinigungen kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Ihren griechischen Wohnsitz zuständige griechische Zulassungsbehörde.

Abmeldung

Ihr Fahrzeug wird durch die Anmeldung in Griechenland teilweise automatisch in Deutschland abgemeldet. Da dies jedoch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt wird, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine gesonderte Abmeldung in Deutschland vorzunehmen.

Dafür senden Sie selbstständig beide Kennzeichen mit beglaubigten Kopien der alten deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I und II und der neuen griechischen Zulassungsbescheinigung an die Zulassungsbehörde in Deutschland.

Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und II werden teilweise von den griechischen Behörden einbehalten. Diese stellen Ihnen eine Bestätigung darüber aus, die Sie, zusammen mit einer Übersetzung, alternativ zur Abmeldung in Deutschland verwenden können.

Ausfuhrbestimmungen für Kfz

Für alle Fragen zur Ausfuhr Ihres PKW innerhalb der EU, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche zuständige KFZ-Zulassungsbehörde. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des ADAC, der deutschen Zollverwaltung und dem Bundesministerium für Finanzen.

Online-Selbstauskünfte

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet Bürgerinnen und Bürgern an, Registerauskünfte online abzurufen. Die Online-Selbstauskünfte geben Auskunft über die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten des Zentralen Fahrzeugregisters, des Zentralen Fahrerlaubnisregisters und des Fahreignungsregisters.

Sonstige Zollbestimmungen

Bei Fragen rund um die griechischen Zollbestimmungen wenden Sie sich bitte an die Griechische Botschaft in Berlin oder holen sich den Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes.

Informationen zu deutschen Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

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