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Verkehr, Zoll und Tiere
Taxis, Autos und eine Strassenbahn sind in Athen während einer Stadtrundfahrt aus dem Busfenster zu sehen, © dpa Themendienst
Informationen zu Kfz-, Führerschein-, Schifffahrts- und sonstigen Zollangelegenheiten sowie zu Reisen mit Haustieren und Einfuhr von gefährlichen Hunden finden Sie auf dieser Seite.
Kfz und Führerscheine
Informationen kompakt
Sie benötigen Informationen zu Kfz-, Führerschein- und anderen Verkehrsangelegenheiten in Griechenland? Näheres können Sie diesem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Verkehrsangelegenheiten
Umtausch von Führerscheinen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Umtausch von Führerscheinen.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Griechenland haben, ist für den Umtausch Ihres deutschen Führerscheins die griechische Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort zuständig. Ein Umtausch des Führerscheins in Deutschland ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Hinweis: Berücksichtigen Sie bei der Gültigkeit eines deutschen EU-Führerscheines, dass Sie gemäß griechischer Verordnung zum Umtausch in einen griechischen EU-Führerschein innerhalb von zwei Jahren verpflichtet sind, wenn Sie sich in Griechenland niedergelassen haben.
Ausfuhrbestimmungen für Kfz
Für alle Fragen zur Ausfuhr Ihres PKW innerhalb der EU, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche zuständige KFZ-Zulassungsbehörde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des ADAC und des Bundesministeriums für Finanzen.
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden. Mehr zu Verbotszeiten, -strecken und Freistellungen erfahren Sie auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr.
Schifffahrtsangelegenheiten
Allgemeine Informationen zum Segeln und Motorbootfahren in Griechenland finden Sie auf der Webseite Skipper ADAC.
Internationale Anerkennung des Sportbootführerscheins
Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand: 2015) wird nur in UNECE-Mitgliedsstaaten anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert. Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor:
„Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“
Die Übersetzung des Sportbootführerscheins kann nicht durch die deutsche Auslandsvertretung vorgenommen werden. Zur Frage der Übersetzung beachten Sie bitte unsere Informationen zu Übersetzungs- und Dolmetschungsdienstleistungen.
Die deutsche Botschaft in Athen kann auf Antrag die von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bescheinigung kostenpflichtig (aktuell 34,10 Euro) ausstellen. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular aus und übersenden es zusammen mit der Kopie Ihres Reisepasses und/oder Personalausweises (beide Seiten) und Ihres Sportbootführerscheins an info@athen.diplo.de. Sie erhalten im Anschluss die schriftliche Bestätigung zusammen mit dem Gebührenbescheid als Scan von uns.
Ordnungswidrigkeiten
Durch die Hafenpolizei verhängte Bußgelder sind in der Regel sofort zu begleichen. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland können weder eine Rechtsberatung leisten noch auf die örtlichen Behörden Einfluss nehmen. Sofern Sie einen Rechtsbeistand benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Sonstige Zollbestimmungen
Bei Fragen rund um die griechischen Zollbestimmungen wenden Sie sich bitte an die Griechische Botschaft in Berlin oder holen sich den Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes ein.
Informationen zu deutschen Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Reisen mit Tieren
Sie möchten mit Ihrem Haustier verreisen? Tipps zur Reiseplanung und Informationen zu Regelungen innerhalb der EU finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Einfuhr von gefährlichen Hunden
Die Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen - mit zum Teil tödlichen Folgen - haben ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde erforderlich gemacht. Somit ist 2001 das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) in Kraft getreten. Es enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.
Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einfuhr dieser Hunde mit.
Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Nützliche Telefonnummern in Notfallsituationen
Allgemeine Notruf-Nummer: |
112 |
Rettungsdienst |
166 |
Polizeinotruf |
100 |
Feuerwehr |
199 |
Küstenwache |
108 |
Touristenpolizei |
171 oder alternativ +30 210 808 14 64 |
ADAC Griechenland |
+30 210 893 7777 |