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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BfJ in deutscher und englischer Sprache.

Antragstellung für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Das Führungszeugnis kann unmittelbar beim BfJ beantragt werden. Es gibt zwei Antragswege:


Online-Portal des BfJ

Mit Ihrem elektronischen Personalausweis und Ihrer sechsstelligen PIN können Sie das Führungszeugnis online beantragen.

Schriftlicher Antrag

Wenn Sie keinen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie alternativ auch einen schriftlichen Antrag stellen. Der schriftliche Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten und Adresse enthalten und persönlich unterschrieben sein. Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein (durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder eine Notarin bzw. einen Notar). Ihr Antrag muss im Original vorliegen. Die Bearbeitung von Fax- oder E-Mail-Anträgen ist nicht möglich.

Unter Beachtung der nachstehenden Ausführungen kann der Antrag über die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland gestellt werden.

Antragsverfahren über eine Auslandsvertretung

Sie müssen persönlich vorsprechen. Eine Antragstellung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist nicht möglich. Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandsvertretung, buchen Sie bitte bei der für Sie örtlich zuständigen Auslandsvertretung einen Termin. Die Antragstellung ist auch bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Griechenland möglich.

Erforderliche Unterlagen

Gebühr für die konsularische Bescheinigung (amtliche Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift)

Für die amtliche Bestätigung Ihrer Personendaten und Ihrer Unterschrift wird eine Gebühr gemäß der AABGebV fällig. Es handelt sich um eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage. Die Gebühr hierfür beträgt 36,00 Euro und ist zahlbar in in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa).

Ausstellung des Führungszeugnisses durch das BfJ/Gebühr für Führungszeugnis

Die Gebühr beträgt pro Führungszeugnis 13,00 Euro (Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG). Bei der Online-Beantragung ist sie im Rahmen des Antragsprozesses mit einer Kreditkarte zu entrichten.

Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Gebühr vorab auf das nachstehende Konto des BfJ zu überweisen:

Name: Bundesamt der Justiz

IBAN-Nr.: DE49 3700 0000 0038 0010 05

BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370

Verwendungszweck: Ihr Vor- und Nachname und Aktenzeichen (falls vorhanden)

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht per Scheck entrichtet werden kann.

Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden (§ 8 JVKostG). Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.

Griechisches Führungszeugnis

Wenn Sie ein griechisches Führungszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an das griechische Amtsgericht oder Bürgerbüro.

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