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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.

Deutsches Führungszeugnis

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden:

Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn.

Personendaten und Unterschrift müssen amtlich beglaubigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine ausländische Behörde oder eine Notarin oder einen Notar erteilt werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Griechisches Führungszeugnis

Wenn Sie ein griechisches Führungszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an das griechische Amtsgericht oder Bürgerbüro.

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