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Leben und Arbeiten in Griechenland

tourism, travel and people concept - happy senior couple over oia town on santorini island background © Colourbox
Informationen rund um Leben und Arbeiten in Griechenland.
Auswandern nach Griechenland
Für Fragen rund um Auswanderung von Deutschland nach Griechenland hilft Ihnen das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter. Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts finden Sie eine Vielzahl von Informationen für Auswanderinnen und Auswanderer nach Griechenland. Allgemeine Informationen zum Thema Auswanderer und Auslandstätige finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesverwaltungsamts.
Das griechische Ministerium für digitale Verwaltung bietet auf der Webseite Your Guide to Greece einen umfangreichen Informationsdienst in englischer und griechischer Sprache für in Griechenland ansässige Personen an.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Ihnen bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen in Griechenland nicht weiterhelfen kann. Über Stellenangebote können Sie sich bei der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer oder auch in griechischen Tageszeitungen informieren. Eventuell ist auch EURES, das Jobportal der Europäischen Union, eine interessante Anlaufstelle.
Aufenthalt und Meldewesen in Griechenland
Auf der nachfolgenden Webseite finden Sie Informationen in englischer Sprache zum Aufenthalts- und Meldewesen in Griechenland für EU-Ausländerinnen und -Ausländern: Webseite der Europäischen Union.
Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten sind u.a. deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ihren Aufenthalt der Ausländerpolizei zu melden. Den legalen Aufenthalt in Griechenland kann man anhand von zwei Arten von Aufenthaltskarten nachweisen:
- ΒΕΒΑΙΩΣΗ ΕΓΓΡΑΦΗΣ ΠΟΛΙΤΗ ΚΡΑΤΟΥΣ ΜΕΛΟΥΣ ΤΗΣ ΕΥΡΩΠΑΙΚΗΣ ΕΝΩΣΗΣ (veveosi engrafis politi kratous melous tis evropaïkis enosis): Diese ist Karte ist gelb und wird bei der erstmaligen Registrierung in Griechenland ausgestellt.
- ΕΓΓΡΑΦΟ ΠΙΣΤΟΠΟΙΗΣΗΣ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟNΗΣ ΠΟΛΙΤΗ ΚΡΑΤΟΥΣ ΜΕΛΟΥΣ ΤΗΣ ΕΥΡΩΠΑΙΚΗΣ ΕΝΩΣΗΣ (engrafo pistopiisis monimis diamonis politi kratous melous tis evropaïkis enosis): Diese Karte ist blau und wird denjenigen Personen ausgestellt, die nachweisen können, dass sie sich seit mindestens 5 Jahren in Griechenland aufhalten (Daueraufenthaltskarte).
Die Aufenthaltskarten werden von der zuständigen Ausländerpolizei ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der griechischen Polizei.
Soziale Absicherung in Griechenland
Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) dauerhaft in Griechenland haben, erhalten keine Leistungen der deutschen Sozialhilfe. Vorrangig sind nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen für in Griechenland lebende deutsche Staatsangehörige griechische Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen haben wir für Sie in dem folgenden Merkblatt zusammengestellt:
Umsetzung des Europäischen Fürsorgeübereinkommens in Griechenland
Informationen für deutsche Rentenempfängerinnen und -empfänger
Kann ich auch in Griechenland meine Rente aus Deutschland empfangen?
Grundsätzlich wird Ihre deutsche Rente in Griechenland von Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger weiterhin ausgezahlt. Entsprechende Rechtsgrundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist zu unterscheiden zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland und einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Wir empfehlen Ihnen hierzu die Webseite der Deutschen Rentenversicherung zu konsultieren.
Falls Sie in einem einzigen europäischen Land rentenversichert waren, berechnet sich Ihre Rente unabhängig vom Wohnort nach den Gesetzen dieses Landes. Falls Sie in mehreren europäischen Ländern rentenversichert waren, erhalten Sie eine Rente aus jedem dieser Länder, soweit Sie die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt haben. Diese Rentenzahlungen entsprechen den Versicherungszeiträumen in den jeweiligen Ländern.
Wie wird mir die Rente ausgezahlt?
Die deutsche Rente wird Ihnen auch bei Aufenthalt im Ausland monatlich im Voraus auf ein Konto in Deutschland oder auf ein angegebenes Konto im Ausland gezahlt.
Wird die Rente besteuert?
Für im Ausland lebende Rentnerinnen und Rentner, die aus Deutschland ihre Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte erzielen, liegt die zentrale Sonderzuständigkeit beim Finanzamt Neubrandenburg. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Für Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente empfehlen wir daher, sich zunächst an das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfängerinnen und -empfänger im Ausland - RiA) zu wenden:
Postanschrift: Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44 222 47000
Fax: +49 395 44 222 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Web: www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Steuerangelegenheiten
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Griechenland
Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen mit Einkommen im In- und Ausland werden außer zur inländischen Besteuerung oft auch zu Steuern im Ausland herangezogen. Zur Vermeidung solcher internationaler Doppelbesteuerungen werden vielfach zweiseitige völkerrechtliche Verträge abgeschlossen. Den völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Griechenland finden Sie hier: Doppelbesteuerungsabkommen
Allgemeine steuerliche Fragen
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Behörden beim Steuerlichen Info-Center Auskunft erhalten. Auf der Webseite EURES finden Sie außerdem Informationen zu Einkommen und Steuern in Griechenland. Weitere Informationen zum Themenkomplex „Einkommenssteuer im Ausland“ finden Sie auch auf der offiziellen Webseite Your Europe der Europäischen Kommission.
Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen (Apostille)
Wenn Sie eine Urkunde eines deutschen Finanzamts (z.B. Einkommenssteuerbescheid) in Griechenland verwenden wollen, ist es erforderlich die Urkunde mit einer Apostille zu versehen. Weitere Informationen finden sie in unserem Merkblatt zur Beschaffung von Apostillen.
Weitere Informationen
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin finden Sie darüber hinaus noch weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen und Ansässigkeitsbescheinigungen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich in allen Steuerfragen mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.