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Leben und Arbeiten in Griechenland

happy senior couple over santorini island

tourism, travel and people concept - happy senior couple over oia town on santorini island background, © Colourbox

Artikel

Informationen rund um Leben und Arbeiten in Griechenland.

Auswandern nach Griechenland

Um zukünftigen Auswandererinnen und Auswanderern auf Ihrem Weg zu helfen, bietet unter anderem das Bundesverwaltungsamt (BVA) einen umfangreichen Informationsdienst an, der deutsche Staatsangehörige, die Deutschland auf Zeit oder Dauer verlassen wollen, tatkräftig unterstützt und dazu beiträgt, dass der tatsächliche Entschluss auszuwandern auf gegenwartsnahen und illusionsfreien Vorstellungen vom Zielland beruht.

www.konsularinfo.diplo.de

Für Fragen rund um Auswanderung von Deutschland nach Griechenland hilft Ihnen das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter. Dort ist – gegen Gebühr – u.a. die aktuelle Informationsschrift zu Griechenland erhältlich:

Informationen für Auswanderinnen und Auswanderer nach Griechenland

Das griechische Ministerium für digitale Verwaltung bietet auf der Webseite Your Guide to Greece einen umfangreichen Informationsdienst in englischer und griechischer Sprache für in Griechenland ansässige Personen an.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Ihnen bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen in Griechenland nicht weiterhelfen kann. Über Stellenangebote können Sie sich bei der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer oder auch in griechischen Tageszeitungen informieren. Eventuell ist auch EURES, das Jobportal der Europäischen Union, eine interessante Anlaufstelle.

Aufenthalt und Meldewesen in Griechenland

Auf der nachfolgenden Webseite finden Sie Informationen in englischer Sprache zum Aufenthalts- und Meldewesen in Griechenland für EU-Ausländerinnen und -Ausländern: Webseite der Europäischen Union.

Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten sind u.a. deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ihren Aufenthalt der Ausländerpolizei zu melden. Den legalen Aufenthalt in Griechenland kann man anhand von zwei Arten von Aufenthaltskarten nachweisen:

  1. ΒΕΒΑΙΩΣΗ ΕΓΓΡΑΦΗΣ ΠΟΛΙΤΗ ΚΡΑΤΟΥΣ ΜΕΛΟΥΣ ΤΗΣ ΕΥΡΩΠΑΙΚΗΣ ΕΝΩΣΗΣ (veveosi engrafis politi kratous melous tis evropaïkis enosis): Diese ist Karte ist gelb und wird bei der erstmaligen Registrierung in Griechenland ausgestellt.
  2. ΕΓΓΡΑΦΟ ΠΙΣΤΟΠΟΙΗΣΗΣ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟNΗΣ ΠΟΛΙΤΗ ΚΡΑΤΟΥΣ ΜΕΛΟΥΣ ΤΗΣ ΕΥΡΩΠΑΙΚΗΣ ΕΝΩΣΗΣ (engrafo pistopiisis monimis diamonis politi kratous melous tis evropaïkis enosis): Diese Karte ist blau und wird denjenigen Personen ausgestellt, die nachweisen können, dass sie sich seit mindestens 5 Jahren in Griechenland aufhalten (Daueraufenthaltskarte).

Die Aufenthaltskarten werden von der zuständigen Ausländerpolizei ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der griechischen Polizei.

Soziale Absicherung in Griechenland

Es kann passieren, dass wir an einem bestimmten Punkt unseres Lebens auf Leistungen aus der Sozialversicherung angewiesen sind. Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) dauerhaft in Griechenland haben, erhalten keine Leistungen der deutschen Sozialhilfe. Vorrangig sind nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen für in Griechenland lebende deutsche Staatsangehörige griechische Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen haben wir für Sie in dem folgenden Merkblatt zusammengestellt:

Umsetzung des Europäischen Fürsorgeübereinkommens in Griechenland

Steuerangelegenheiten

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Griechenland

Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen mit Einkommen im In- und Ausland werden außer zur inländischen Besteuerung oft auch zu Steuern im Ausland herangezogen. Zur Vermeidung solcher internationaler Doppelbesteuerungen werden vielfach zweiseitige völkerrechtliche Verträge abgeschlossen. Den völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Griechenland finden Sie hier: Doppelbesteuerungsabkommen

Allgemeine steuerliche Fragen

Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Behörden beim Steuerlichen Info-Center Auskunft erhalten. Auf der Webseite EURES finden Sie außerdem Informationen zu Einkommen und Steuern in Griechenland. Weitere Informationen zum Themenkomplex „Einkommenssteuer im Ausland“ finden Sie auch auf der offiziellen Webseite Your Europe der Europäischen Kommission.

Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen (Apostille)

Wenn Sie eine Urkunde eines deutschen Finanzamts (z.B. Einkommenssteuerbescheid) in Griechenland verwenden wollen, ist es erforderlich die Urkunde mit einer Apostille zu versehen. Weitere Informationen finden sie in unserem Merkblatt zur Beschaffung von Apostillen.

Zuständigkeit für deutsche Rentenempfängerinnen und -empfänger

Für im Ausland lebende Rentnerinnen und Rentner, die aus Deutschland ihre Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte erzielen, liegt die zentrale Sonderzuständigkeit beim Finanzamt Neubrandenburg. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Für Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente empfehlen wir daher, sich zunächst an das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfängerinnen und -empfänger im Ausland - RiA) zu wenden:

Postanschrift: Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 44 222 47000

Fax: +49 395 44 222 47100

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Web: www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Weitere Informationen

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin finden Sie darüber hinaus noch weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen und Ansässigkeitsbescheinigungen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich in allen Steuerfragen mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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