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Auslandsadoption
Holzfiguren einer Familie. Foto: Mascha Brichta | Verwendung weltweit, © dpa Themendienst
Adoptiert eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland ein Kind, kann die Anerkennung dieser Adoption durch ein deutsches Gericht beantragt werden.
Deutschland und Griechenland - Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ)
Deutschland und Griechenland sind Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Ziel des Gesetzgebers war es, im Rahmen des Übereinkommens und des dazugehörigen Ausführungsgesetzes das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern.
Was regelt das Übereinkommen?
Das Übereinkommen hat folgende Regelungsinhalte:
- Voraussetzungen für eine internationale Adoption (Artikel 4 ff. HAÜ)
- Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit der Behörden (Artikel 6 ff. HAÜ)
- Anforderungen an die Zulassung und Überwachung von Adoptionsvermittlungsstellen (Artikel 10 ff. HAÜ)
- Internationale Anerkennung von Adoptionen (Artikel 23 ff. HAÜ)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption