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Endlich Urlaub! – Woran muss ich denken?

Flaschenpost mit der Nachricht holidays am Strand

Flaschenpost mit der Nachricht holidays am Strand/ Symbolbild, © Picture Alliance

Artikel

Ferienzeit ist Urlaubszeit. Flüge und Hotel sind gebucht und die Koffer gepackt. Nun kann es endlich losgehen! Aber haben Sie wirklich an alles gedacht?

Wichtiger Hinweis

Ganz wichtig: Verfügen Sie über eine Reisekrankenversicherung?

Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Bitte prüfen Sie unbedingt, wie lange Ihr maximaler Aufenthalt im Ausland zur Inanspruchnahme von Leistungen der Reisekrankenversicherung sein darf.

Krankenversicherungskarte
Krankenversicherungskarte© dpa Themendienst

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (z.B. Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren.

Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ärztin oder der Arzt bzw. das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit der von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Aber: Die Europäische Krankenversicherungskarte

  • ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z.B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums),
  • deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen,
  • garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Benötige ich ein Ausweisdokument, obwohl ich innerhalb des Schengen-Raums reise?

Ja. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt! Zudem muss das Ausweisdokument bei Ein- und Ausreise gültig sein!

Reisen mit eigenem Fahrzeug

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Griechenland reisen, beachten Sie bitte folgendes: Wenn Sie einen melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen Sie Ihren in Deutschland zugelassenen Pkw sechs Monate durchgehend oder aufgeteilt (in einem Zeitraum von zwölf Monaten) in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere praktische Hinweise für Ihre Reisevorbereitungen und Ihren Aufenthalt in Griechenland finden Sie hier:

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