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Wehrdienstableistung für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch/griechisch)
Einkleidung der neuen Rekruten der Bundeswehr, © dpa
Die Seite ersetzt nicht die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der jeweiligen Länder!
1. Personen, die sowohl die deutsche als auch die griechische Staatsangehörigkeit und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und dort erwerbstätig sind, haben ein Recht auf zeitlich unbestimmten Aufschub der Wehrdienstableistung (nach griechischem Recht).
2. Diejenigen, die im Land des ständigen Wohnsitzes, wo sie auch erwerbstätig sind, ihren Wehrdienst geleistet haben, werden im jeweiligen anderen Land von der Wehrpflicht befreit.
Als Wehrpflicht gilt der Grundwehrdienst, der Zivildienst oder der Ersatzdienst als Kriegsdienstverweigerer.
3. Laut den entsprechenden Verordnungen wird für griechische Staatsangehörige der geleistete Wehrdienst angerechnet, sobald sie unabhängig von ihrem ständigen Wohnsitz zu irgendeinem Zeitpunkt Wehrdienst in den Streitkräften eines verbündeten Staates oder eines EU-MS geleistet haben (z.B. Deutschland).
Sollte die abgeleistete Wehrdienstzeit nur teilweise die gesetzliche Wehrdienstzeit Griechenlands abdecken, muss die Differenz erkauft werden (Anm.: gilt nur für griechische Staatsangehörige), nachdem mindestens drei Monate der Wehrpflicht anerkannt worden sind.
Hierzu wird im gemeinsamen Ministerialbeschluss des Verteidigungsministeriums und des Außenministeriums ein entsprechender Betrag pro Monat festgelegt.
4. Die Tatsache, dass die Wehrpflicht in Deutschland seit 01.07.2011 ausgesetzt worden ist, wirkt sich nicht auf die Wehrpflicht der Doppelstaater aus. Wenn sich der ständige Wohnsitz und die Erwerbstätigkeit in Deutschland befinden, haben sie ein Recht auf Rückstellung der Einberufung, solange die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn sich die Doppelstaater in Griechenland niederlassen, sind sie zum Wehrdienst verpflichtet, solange sie nicht in Deutschland Wehrdienst geleistet haben.
5. Bei Interesse am „Freiwilligen Wehrdienst in Deutschland“ ist folgendes zu berücksichtigen:
Ein Kontakt zu den zuständigen griechischen Behörden ist aufzunehmen, um Fragen der Anerkennung, Rückstellung vom Wehrdienst in Griechenland usw. zu klären. Eine erste Möglichkeit sich allgemein zu informieren bietet die Webseite www.stratologia.gr . Dies ersetzt aber nicht die persönliche Verbindungsaufnahme.
Die Bewerbung für den freiwilligen Wehrdienst in Deutschland muss immer persönlich bei dem in Deutschland regional zuständigen Stellen (Karrierecenter der Bundeswehr bzw. Karriereberaterbüros) erfolgen (www.bundeswehrkarriere.de). Die regionale Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ort des Wohnsitzes in Deutschland. Liegt kein Wohnsitz in Deutschland vor, empfiehlt sich die Orientierung am Wohnsitz von Verwandten.
Erste Informationen über den Freiwilligen Wehrdienst, sowie Anschriften, Telefonnummern und Email-Adressen für die Verbindungsaufnahme sind zu finden unter www.bundeswehrkarriere.de.
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- Deutschland: Zentrum für Nachwuchsgewinnung, Karriereberatungsbüro
- Griechenland: Stratologia