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Dublin-Verfahren/Abstammungsgutachten

Artikel

Überstellungen im Dublin-Verfahren werden in direkter Kooperation zwischen den griechischen und deutschen Asylbehörden durchgeführt. Die Deutsche Botschaft Athen ist daran nicht beteiligt und hat weder Informationen zum noch Einfluss auf das Verfahren. Bitte wenden Sie sich entweder an das Bundesamt für Migration (BAMF) oder an die zuständige Asylbehörde des Mitgliedstaates (griechische Asylbehörde).

Soll im Rahmen eines Dublin-Überstellungsverfahrens die biologische Verwandtschaft festgestellt werden, so erkundigen Sie sich bitte bei der griechischen Asylbehörde, wie und wo das Abstammungsgutachten durchgeführt werden kann.

Der Botschaft sind aktuell folgende Institutionen als zuständig für Probeentnahme und Auswertung der DNA-Tests bekannt:

  • die forensische/gerichtsmedizinische Behörde des Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte
  • die Abteilung der griechischen Polizei für forensische Wissenschaften
  • die medizinischen Ausbildungsabteilungen für Forensik in Athen und Thessaloniki
  • zusätzlich sind noch private Einrichtungen/Labore berechtigt, die nach ISO 1025/2017 zertifiziert sind

Es nicht Aufgabe der deutschen Vertretungen in Griechenland, Proben zu entnehmen.

Ist ein deutsches Labor mit der Durchführung des Verwandtschaftstest beauftragt, so müssen Entnahmesets, falls erforderlich, der mit der Probeentnahme in Griechenland beauftragten Stelle unter Nutzung des normalen Postwegs zugesandt werden; eine Nutzung des amtlichen Kuriers des Auswärtigen Amts ist hierfür nicht gestattet. Die deutschen Vertretungen in Griechenland können übermittelte Entnahmesets nicht innerhalb Griechenlands weiterleiten.

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