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Übersetzungs- und Dolmetschungsdienstleistungen
Eine junge Frau schaut auf eine Stapel Wörterbücher (Illustration). Foto: Peter Kneffel dpa | Verwendung weltweit, © dpa
Sie möchten Dokumente übersetzen lassen oder benötigen eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher? Informationen zu Übersetzungs- und Dolmetschungsdienstleistungen in Griechenland finden Sie hier:
Die Berufe der Übersetzerinnen und Übersetzer sowie der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind in Griechenland keine geschützten Berufsbezeichnungen. Das Instrument der oder des öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerin oder Übersetzers in einer dem deutschen System vergleichbaren Form mit belastbaren Qualifikationsnachweisen gibt es in Griechenland nicht.
Für offizielle Verwendungen ausländischer Dokumente in Griechenland (z.B. zur Vorlage bei griechischen Stellen) muss die Übersetzung von staatlich anerkannten Übersetzerinnen und Übersetzern vorgenommen werden. In Griechenland sind das in der Regel:
- gemäß Präsidialdekret (Π.Δ.) 169/2002 Absolventinnen und Absolventen der Ionischen Universität Korfu
- gemäß Art. 36 Absatz 2γ des Gesetzes 4194/2013 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie haben darüber hinaus auch die Berechtigung, die Richtigkeit einer inoffiziellen Übersetzung zu bestätigen, um die Vorlageeignung bei griechischen Stellen zu erreichen.
- Qualifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, die in der Liste der jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretung aufgeführt sind
- Mitglieder der „Körperschaft zertifizierter Übersetzerinnen und Übersetzer“: Das griechische Außenministerium hat im Rahmen seiner inneren Neustrukturierung mit dem Gesetz Nr. 4781/2021 seinen Übersetzungsdienst abgeschafft. An dessen Stelle tritt eine „Körperschaft zertifizierter Übersetzerinnen und Übersetzer“, deren Mitglieder in einem „Register zertifizierter Übersetzerinnen und Übersetzer“ erfasst werden. Jede offizielle Übersetzung verfügt künftig über eine „einzige Seriennummer“ (Barcode) und kein Siegel oder dergleichen.
Für die Verwendung von griechischen Dokumenten in Deutschland zeigen die Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland, dass deutsche Stellen in der Regel Übersetzungen der o.a. in Griechenland staatlich anerkannten Übersetzerinnen und Übersetzer akzeptieren. Davon kann es aber auch Abweichungen geben. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall bei der deutschen Stelle/Behörde, bei der Sie das Dokument vorlegen möchten/müssen, erkundigen, welche Form die Übersetzung haben muss.
In jedem Fall können zur Vorlage bei deutschen Stellen/Behörden immer auch Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern gefertigt werden, die im jeweiligen Landgerichtsbezirk entsprechend ermächtigt sind. Bitte wenden Sie sich hierzu an das jeweils zuständige deutsche Landgericht.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland fertigen weder Übersetzungen an noch beglaubigen sie die Richtigkeit von Übersetzungen.
Auf den nachfolgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen, außerdem können Sie auf diesen Seiten auch nach Übersetzerinnen und Übersetzern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen:
Weitere Informationen
Hier haben wir für Sie, neben Informationen zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung, auch Listen von deutschsprachigen Rechtsanwältinnen und -anwälten in den jeweiligen geographischen Amtsbezirken der Vertretungen sowie Informationen zu Notariaten zusammengestellt.