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Die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches in Deutschland erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
- Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und
- mindestens 16 Jahre alt sind.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien mittels einer aktuellen spanischen Meldebescheinigung nachweisen. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlicher Vorsprache gestellt werden.
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben, die nicht verlängert werden kann. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Weitere nützliche Links und Informationen
Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Antragsformulare und Gebühren
Die Gebühr ist bei Antragstellung entweder bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu entrichten. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei örtlicher…