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Visa für Erwerbstätigkeit
Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen im Grundsatz alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen.
Für ein Visum zur Erwerbstätigkeit ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig, bei relevanten Voraufenthalten auch die der Ausländerbehörde. Die Bundesagentur prüft im Rahmen des Visumverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung regionaler, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind. Grundsätzlich kann ein Visum zur Arbeitsaufnahme nur in einem Beruf erteilt werden, der ein Hochschulstudium oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfordert und für den diese Qualifikationen und ihre Anerkennung in Deutschland nachgewiesen werden. Berufserfahrung ohne formelle Qualifikationsnachweise der folgenden Arten genügt nicht!
Wichtiger Hinweis für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben: Das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt muss mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2023: 4.015 Euro pro Monat) entsprechen oder es muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden
Informationen zu den für ein Visum zur Arbeitsaufnahme benötigten Unterlagen finden Sie in dem nachfolgenden Merkblatt. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden!
Merkblatt Arbeitsaufnahme (Arbeitsvisum / Working Visa)
Antragstellung
Anträge Online ausfüllen und ausdrucken
Wir empfehlen zum Ausfüllen und anschließenden Ausdrucken der Anträge die Nutzung der Onlineanwendung VIDEX, die in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung steht.
Antragsformulare zum Herunterladen
Antrag nationales Visum DEU/GRC
Antrag nationales Visum DEU/ENG
Erklärung zur Erreichbarkeit DEU/GRC
Erklärung zur Erreichbarkeit DEU/ENG
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung zwingend die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig ist!