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Visa zur Wiedereinreise

Passkontrolle am Flughafen München

Eine Bundespolizistin nimmt bei der Passkontrolle am Flughafen in München (Oberbayern) den Ausweis einer Passagierin entgegen., © picture-alliance/ dpa

Artikel

Sie können aus Griechenland nach Deutschland nur mit einem gültigen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel oder Visum zurückkehren. Eine Ausreise mit formlosen Bescheinigungen von Ausländerbehörden über das Bestehen Ihres Aufenthaltsrechts, nur mit Kopien Ihrer Dokumente oder mit nicht mehr gültigen Dokumenten ist erfahrungsgemäß nicht möglich. Die Botschaft kann Ihnen einen früheren Aufenthaltstitel weder verlängern noch neu ausstellen, sondern wird prüfen, ob Ihnen ein Visum zur Wiedereinreise erteilt werden kann.

  • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, müssen Sie sich im Regelfall zuerst einen neuen, visierfähigen, Reisepass Ihres Heimatlandes ausstellen lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu zunächst die zuständige Botschaft Ihres Heimatlandes.
  • Auch wenn Sie nur Ihren Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer verloren haben, müssen Sie ein Visumverfahren durchlaufen.
  • Ein Visum zur Wiedereinreise kann nur erteilt werden, wenn Ihr verlorener Aufenthaltstitel noch gültig wäre oder Sie in Deutschland schutzberechtigt sind.
  • Ist Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bei Antragstellung bereits abgelaufen oder ein früherer Schutzstatus widerrufen worden, so müssen Sie ein Visum für Ihren Aufenthaltszweck (z.B. Familiennachzug oder Erwerbstätigkeit) unter Vorlage der dafür nötigen Unterlagen beantragen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den für ein Visum zur Wiedereinreise benötigten Unterlagen. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.

Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland

Es werden nur vollständige Anträge angenommen. Bitte bereiten Sie die folgenden Dokumente vor und bringen diese zum Termin mit:

  • ein vollständig und in deutscher oder englischer Sprache ausgefülltes Antragsformular

Online videx-national.diplo.de oder Download www.auswaertiges-amt.de

  • 2 biometrische Fotos, nicht älter als sechs Monate
  • Visumgebühr (für Erwachsene in Höhe von 75 € und für Kinder unter 18 Jahren in Höhe von 37,50 €)
  • Gültiger Reisepass im Original mit mindestens drei freien Seiten und einer Kopie der Datenseiten sowie aller Seiten mit Eintragungen oder ggf. Nachweis der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit der Passbeschaffung
  • Originale und eine Kopie der abgelaufenen Dokumente oder Original und eine Kopie der Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ausführliche Schilderung des Reiseverlaufs mit Belegen (z.B. Flugtickets und Buchungsbestätigungen der Übernachtungen) und Grund der Reise. Falls zutreffend: Erklären Sie ausführlich, wann, wo und wie Ihre Papiere verloren gegangen sind
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Bundesgebiet (gesetzlich oder privat)

Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare nicht während des Termins in der Botschaft ausgefüllt werden können.

In Einzelfällen kann die Botschaft die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Ihr Visumantrag zur Wiedereinreise muss der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes zugesandt werden, deren Zustimmung zur Visumerteilung abzuwarten ist. Wie lange das dauert, ist abhängig vom Einzelfall. Zur Beschleunigung können Sie Ihre Ausländerbehörde ggf. bezüglich einer Vorabzustimmung kontaktieren.

Sofern Ihnen die Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar ist, kann Ihnen die Botschaft einen vorläufigen Reiseausweis für Ausländer ausstellen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie, sofern die Prüfung des Visumantrags ergibt, dass Ihnen ein Visum erteilt werden kann.

Zur Antragstellung ist zwingend die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig!

Wie vereinbare ich einen Termin zur Visabeantragung?

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.


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