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Remonstrationsverfahren
Hier finden Sie Informationen zur Vorgehensweise für den Fall, dass Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde. Bitte beachten Sie bei einer Remonstration die nachfolgenden Hinweise.
Fristen
Nach Bekanntgabe der Ablehnung Ihres Antrags können Sie innerhalb eines Monats bei der Auslandsvertretung remonstrieren oder bei dem in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Gericht Klage erheben.
Form
Die Remonstration muss schriftlich durch Sie persönlich oder durch eine nachweislich von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig unterschrieben sein.
Die Remonstration kann nur in folgender Weise eingelegt werden:
- Unterschriebenes Schreiben per Brief oder Fax,
- Unterschriebenes und eingescanntes Dokument als Anhang zu einer E-Mail.
Das Remonstrationsschreiben sollte in Deutsch oder Englisch verfasst sein oder mit einer Übersetzung versehen werden.
Inhalt
In der Remonstration können Sie darlegen, aus welchen Gründen Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben unbedingt folgende Daten an:
- Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort
- das Ablehnungsdatum und den Barcode Ihres Visumantrags
- Anschrift
- Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse
Gerne können Sie weitere Nachweise einreichen, die Ihre Argumentation stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben. Bitte sehen Sie davon ab, die gleichen Dokumente erneut zu übersenden.
Unterschrift
Eine Remonstration muss eigenhändig unterschrieben sein oder, sofern Sie nicht selbst remonstrieren, mit einer von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Vollmacht vorgelegt werden.
Ablauf
Die Botschaft wird den Visaantrag nach Eingang der Remonstration erneut prüfen. Falls die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass das Visum erteilt werden kann, werden Sie telefonisch benachrichtigt und um Vorlage des Reisepasses und ggf. neuer Reisedaten sowie eines Krankenversicherungs-nachweises gebeten.
Kann auch nach erneuter Prüfung nicht festgestellt werden, dass Sie die Visumerteilungsvoraussetzungen erfüllen, so werden Ihnen die für die Ablehnung des Antrages ausschlaggebenden Gründe nochmals in einem Remonstrationsbescheid schriftlich mitgeteilt.
Weitere Hinweise
Die Botschaft weist darauf hin, dass für das Remonstrationsverfahren zwar die Hilfe von Rechtsanwälten oder anderen Personen in Anspruch genommen werden kann, aber keineswegs notwendig ist. Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht muss der Remonstration beigefügt sein.
Gegen den ursprünglichen ablehnenden Bescheid kann auch direkt vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erhoben werden, also ohne vorherige Remonstration. Die Klage muss, wenn im Bescheid nicht anders angegeben, innerhalb eines Jahres erhoben werden. Auskünfte im Visumverfahren dürfen aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erteilt werden.
Die Visumgebühr wird bei einer Ablehnung nicht erstattet. Es handelt sich bei dem Betrag um eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der Entscheidung für die Bearbeitung des Visumantrages anfällt.