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Visa für Bildungszwecke

Studium Visa, © GKSP/Canva.com
Informationen zur Beantragung eines Visums für die Aufnahme eines Studiums, die Studienbewerbung oder Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen grundsätzlich alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen. Alternativ und schneller können Sie für ein Visum zum Studium und zur Suche eines Studienplatzes den Antrag auch online im Auslandsportal stellen.
Sofern Sie einen gültigen griechischen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken haben, können sich damit für bis zu 1 Jahr in Deutschland zu Studienzwecken aufhalten, ohne ein Visum vorher beantragen zu müssen, wenn Ihre aufnehmende deutsche Universität bei der zuständigen deutschen Stelle die erforderliche Erklärung laut REST-Richtlinie abgibt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF, hier: Mobilität und Mitteilungsverfahren
Wenn Sie in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben (auch Anträge auf temporären Schutz) und dieser Antrag noch nicht entschieden wurde, kann Ihnen kein Visum zu Studienzwecken erteilt werden. Gleiches gilt nach Zuerkennung des Schutzstatus, es sei denn, Sie haben in Griechenland bereits zwei Jahre ein Hochschulstudium betrieben und Sie absolvieren einen Teil Ihres in Griechenland begonnenen Studiums im Rahmen eines Austauschs in Deutschland.
Informationen zu den für die Aufnahme eines Studiums, die Studienbewerbung oder die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland benötigten Antragsunterlagen finden Sie nachfolgend.
Studium, Studienbewerbung und Sprachkurs
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung: | |
| In Deutsch oder Englisch, vollständig und gut lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. Wir empfehlen, den Antrag Online auszufüllen. |
| Erklärung zur Erreichbarkeit Deutsch-Griechisch oder |
| 75,00 € (Erwachsene) / 37,50 € (Minderjährige) |
| 2 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, 45 x 35 Millimeter. |
| Der Pass muss eigenhändig unterschrieben sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Bitte kopieren Sie die Datenseite und alle Seiten mit Stempeln, Visa oder Eintragungen. |
| Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Originals sowie einer Kopie der griechischen Aufenthaltserlaubnis bzw. der beantragten Verlängerung. Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Nachweise wie zB Steuerbescheid oder Stromrechnung in eigenem Namen erforderlich sein. |
| Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit. |
| Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für das beabsichtigte Studium und Pläne für die berufliche Zukunft dargestellt werden. |
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| Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule im Original sowie eine Kopie oder Bewerbungsbestätigung oder Studienplatzvormerkung einer deutschen Hochschule im Original sowie eine Kopie oder Anmeldebescheinigung bzw. Kursbescheinigung der Sprachschule mit Angaben zu Dauer und Niveaustufen im Original sowie eine Kopie |
| Sofern der Zulassungsbescheid oder die Studienplatzzusage vom Vorhandensein von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird: Original sowie eine Kopie des Zertifikats über vorhandene Kenntnisse, mindestens entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER, je nach Studienrichtung auch höher. Bei englischsprachigen Studiengängen ist entsprechend der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen. |
| Zum Nachweis der Finanzierung kommen folgende Optionen in Betracht (Original sowie eine Kopie):
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| Minderjährige benötigen zusätzlich ihre Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten für die Ausreise zum Studium (jeweils Original sowie eine Kopie). Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und ggf. mit einer Apostille/Legalisation versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung. |
| Bei Abholung des Visums vorzulegen: Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz für Daueraufenthalt (sog. Incoming-Versicherung) oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind. Eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus. |
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.