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Visa für Bildungszwecke

Studium Visa

Studium Visa, © GKSP/Canva.com

Artikel

Informationen zur Beantragung eines Visums für die Aufnahme eines Studiums, die Studienbewerbung oder Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland

Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen grundsätzlich alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, vor Einreise in die Bundesrepublik persönlich einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Athen stellen. Alternativ und schneller können Sie für ein Visum zum Studium und zur Suche eines Studienplatzes den Antrag auch online im Auslandsportal stellen.

Sofern Sie einen gültigen griechischen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken haben, können sich damit für bis zu 1 Jahr in Deutschland zu Studienzwecken aufhalten, ohne ein Visum vorher beantragen zu müssen, wenn Ihre aufnehmende deutsche Universität bei der zuständigen deutschen Stelle die erforderliche Erklärung laut REST-Richtlinie abgibt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF, hier: Mobilität und Mitteilungsverfahren

Wenn Sie in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben (auch Anträge auf temporären Schutz) und dieser Antrag noch nicht entschieden wurde, kann Ihnen kein Visum zu Studienzwecken erteilt werden. Gleiches gilt nach Zuerkennung des Schutzstatus, es sei denn, Sie haben in Griechenland bereits zwei Jahre ein Hochschulstudium betrieben und Sie absolvieren einen Teil Ihres in Griechenland begonnenen Studiums im Rahmen eines Austauschs in Deutschland.

Informationen zu den für die Aufnahme eines Studiums, die Studienbewerbung oder die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland benötigten Antragsunterlagen finden Sie nachfolgend.

Studium, Studienbewerbung und Sprachkurs

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung:
  • 1 Antragsformular

In Deutsch oder Englisch, vollständig und gut lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.

Wir empfehlen, den Antrag Online auszufüllen.

  • 1 Erklärung zur Erreichbarkeit

Erklärung zur Erreichbarkeit Deutsch-Griechisch

oder

Erklärung zur Erreichbarkeit Deutsch-Englisch

  • Bearbeitungsgebühr
75,00 € (Erwachsene) / 37,50 € (Minderjährige)
  • Passfotos

2 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, 45 x 35 Millimeter.

Mustertafel

  • gültiger Reisepass
Der Pass muss eigenhändig unterschrieben sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Bitte kopieren Sie die Datenseite und alle Seiten mit Stempeln, Visa oder Eintragungen.
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Griechenland

Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Originals sowie einer Kopie der griechischen Aufenthaltserlaubnis bzw. der beantragten Verlängerung.

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Nachweise wie zB Steuerbescheid oder Stromrechnung in eigenem Namen erforderlich sein.

  • Lebenslauf
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
  • Motivationsschreiben
Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für das beabsichtigte Studium und Pläne für die berufliche Zukunft dargestellt werden.
  • Zulassungsbescheid

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  • Bewerberbestätigung

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  • Anmeldung zum Sprachkurs

Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule im Original sowie eine Kopie

oder

Bewerbungsbestätigung oder Studienplatzvormerkung einer deutschen Hochschule im Original sowie eine Kopie

oder

Anmeldebescheinigung bzw. Kursbescheinigung der Sprachschule mit Angaben zu Dauer und Niveaustufen im Original sowie eine Kopie

  • Nachweis Sprachkenntnisse

Sofern der Zulassungsbescheid oder die Studienplatzzusage vom Vorhandensein von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird:

Original sowie eine Kopie des Zertifikats über vorhandene Kenntnisse, mindestens entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER, je nach Studienrichtung auch höher. Bei englischsprachigen Studiengängen ist entsprechend der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

  • Nachweis der Finanzierung

Zum Nachweis der Finanzierung kommen folgende Optionen in Betracht (Original sowie eine Kopie):

  • Eröffnung eines Sperrkontos oder
  • Stipendium – Stipendienzusage mit Angabe über die Dauer und Höhe des Stipendienbetrags oder
  • förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG, in der sich ein dritte Person mit Wohnsitz in Deutschland schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet
  • Minderjährige

Minderjährige benötigen zusätzlich ihre Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten für die Ausreise zum Studium (jeweils Original sowie eine Kopie).

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und ggf. mit einer Apostille/Legalisation versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

  • Krankenversicherungsnachweis
Bei Abholung des Visums vorzulegen: Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz für Daueraufenthalt (sog. Incoming-Versicherung) oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind. Eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Wie vereinbare ich einen Termin zur Visabeantragung?

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