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Visa zur Erwerbstätigkeit

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Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Für die Erteilung des Visums kommen abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit, dem Einkommen und der Qualifikation unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht.

Nutzen Sie den Visa-Navigator (verfügbar auf Deutsch und Englisch), um herauszufinden, ob und welches Visum Sie beantragen können.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:

  • gültiger Reisepass

Hinweis: Der Pass muss eigenhändig unterschrieben sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Bitte kopieren Sie die Datenseite und alle Seiten mit Stempeln oder Eintragungen.

  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Griechenland in den letzten sechs Monaten:

Nachweis erfolgt durch Vorlage Ihrer griechischen Aufenthaltserlaubnis oder Bestätigung der beantragten Verlängerung UND weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland in den letzten 6 Monaten belegen: zB Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Griechenland, bei Minderjährigen Nachweise über den Schulbesuch etc.

Berufskraftfahrer:

  • Für die Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer ist ergänzend die Zusatzerklärung des Arbeitgebers sowie Ihr Führerschein (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich) vorzulegen.

Fachkräfte:

  • Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation (Berufsausbildung oder Hochschulstudium):

Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Urkunden in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin übersetzt werden.

Falls Sie ein Hochschulstudium im Ausland absolviert haben:

  • Nachweis über die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses:

Ausdruck aus der Datenbank anabin (Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) zum Abschluss und zur Hochschule ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB

Falls Sie eine Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben:

  • Nachweis über die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsausbildung.

Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erfolgt in einem förmlichen Anerkennungsverfahren. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Visumantrag erst stellen sollten, wenn Ihre berufliche Qualifikation anerkannt wurde!

  • Für die Arbeitsaufnahme in reglementierten Berufen wie z.B. Architekten, Ingenieure, Pflege(hilfs)kräfte und Ärzte muss ergänzend die Urkunde über die Berufserlaubnis vorgelegt werden. Alternativ muss ein sog. „Defizitbescheid“ vorgelegt werden.
  • Bei Abholung des Visums: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Daueraufenthalte oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.

Die Visastelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern. Die oben aufgeführte Liste ist nicht abschließend.

Wichtiger Hinweis für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben: Das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt muss mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 4.152,50 Euro pro Monat) entsprechen oder es muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden.


Wie vereinbare ich einen Termin zur Visabeantragung?


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