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Beantragung eines nationalen Visums zum Nachzug zu freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen
Wenn Sie zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates (Island, Norwegen und Liechtenstein) ist, nachziehen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Der Nachzug drittstaatsangehöriger Familienangehöriger zu in Deutschland wohnhaften Unionsbürgern oder Bürgern eines EWR-Staates richtet sich nach dem FreizügG/EU. Demnach sind Sie als solche ebenfalls freizügigkeitsberechtigt, wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Familienangehörige, im Sinne des FreizügG/EU, sind:
- der Ehegatte/die Ehegattin;
- der Lebenspartner/die Lebenspartnerin;
- Verwandte des Unionsbürgers (oder des Bürgers eines EWR-Staates) oder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartner in gerader absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird;
- Verwandte in gerade aufsteigender Linie, denen durch den Unionsbürger (oder des Bürgers eines EWR-Staates) Unterhalt gewährt wird.
→ Eine solche Unterhaltsgewährung liegt vor, wenn dem Verwandten tatsächlich Leistungen zukommen, die regelmäßig während eines beachtlichen Zeitraums geleistet und vom Verwandten zur Deckung seiner Grundbedürfnisse im Herkunftsland verwendet worden sind.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung
1. Antragsformular
- In Deutsch oder Englisch, vollständig und gut lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
- Wir empfehlen, den Antrag Online auszufüllen.
2. Passfotos
- 2 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, 45 X 35 Millimeter.
- Bitte kleben Sie 1 Foto bereits auf das Antragsformular.
3. Reisepass
- Mindestens zwei leere Seiten, die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten.
- Kopieren Sie bitte einfach die laminierten Datenseiten sowiealle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
4. Griechische Aufenthaltserlaubnis
- Original und 1 Kopie
- ggf. Nachweis der beantragten Verlängerung
5. Pass/Personalausweis
- des Unionsbürgers/ EWR-Bürgers
- 1 Kopie
6. Nachweis der Verwandtschaft
- Original sowie 1 Kopie der Heiratsurkunde oder
- Urkunde der nach deutschem Recht gültigen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Fall gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder Original sowie 1 Kopie der Geburtsurkunde.
- Bei Minderjährigen, falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist zusätzlich:
- a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung im Original sowie 1 Kopie
- b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung im Original sowie 1 Kopie
- Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und ggf. mit einer Apostille/Legalisation versehen werden.
- Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.
7. Ggf. Nachweis der Unterhaltsgewährung
- z.B. durch gerichtlichen Unterhaltsbeschluss oder
- regelmäßige Zahlungsnachweise im Original sowie 1 Kopie
8. Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Unionsbürgers/EWR-Bürgers
- 1 Kopie
- Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
9. Nachweis der Erwerbstätigkeit des Unionsbürgers/EWR-Bürgers
- Gehaltsabrechnungen/Arbeitsvertrag oder bei nicht vorliegender Erwerbstätigkeit Nachweise über entsprechende Existenzmittel (zB Kontoauszüge) und Krankenversicherung im Original sowie 1 Kopie.
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Hinweis: Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.