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Todesfälle deutscher Staatsangehöriger in Griechenland

Stuhl an einem Grab auf dem orthodoxen Friedhof.

Stuhl an einem Grab auf dem orthodoxen Friedhof | Verwendung weltweit, © blickwinkel

Artikel

Todesfälle in der Familie oder im Freundeskreis sind stets mit großen seelischen Belastungen für Hinterbliebene verbunden, ein Todesfall im Ausland wird verkompliziert durch eine Vielzahl von Formalitäten, die zu erledigen sind. Wir sind bestrebt, Sie in dieser Phase mit Rat und Tat zu unterstützen.

Grundsätzliches

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen hoffentlich einen ersten Überblick verschaffen:

Beim Todesfall einer oder eines Deutschen in Griechenland obliegt den nächsten Angehörigen die Entscheidung, ob die Bestattung in Griechenland oder in Deutschland erfolgen soll und in welcher Form.

Hat die oder der Verstorbene eine Todesfallabsicherung?

Angehörige sollten zunächst klären, ob die oder der Verstorbene eine Versicherung (Krankenversicherung, Beihilfe, Bestattungsvorsorge, Auslandsschutz der Kreditkarte) hatte, die im Todesfall die Rückführung aus dem Ausland abdeckt, oder im Besitz eines Schutzbriefes eines Automobilclubs mit entsprechenden Modalitäten ist. In diesem Fall sollten sich die Angehörigen zunächst unmittelbar an das versichernde Unternehmen wenden, um Einzelheiten insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Umfangs der Kostenübernahme zu klären. Zudem arbeiten diese oft mit festgelegten Bestattungsunternehmen der jeweiligen Region zusammen.

Rückführung nach Deutschland

Wenn die oder der Verstorbene in Deutschland beigesetzt werden soll, besteht die Möglichkeit, ein Bestattungsinstitut am Ort in Deutschland zu beauftragen, das seinerseits einen griechischen Bestatter zur Durchführung der in Griechenland erforderlichen und gewünschten Vorbereitungen einschaltet.

Überführungen nach Deutschland, aber auch Beisetzungen in Griechenland sind möglich.
Überführungen nach Deutschland, aber auch Beisetzungen in Griechenland sind möglich. © www.picturedesk.com

Bei verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist in Griechenland die Durchführung einer Obduktion gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorbereitung bis zur Überführung nimmt in der Regel ca. 3 bis 10 Tage in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn die Überführungsdaten bestätigt wurden.

Die Höhe der entstehenden Kosten hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab; es ist aber in jedem Fall mit Gesamtkosten von mehreren Tausend Euro zu rechnen. Wir empfehlen, sich vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot geben zu lassen und ggf. zu vergleichen. Der Auftrag an das Bestattungsinstitut muss von den Angehörigen selbst erteilt werden.

Die Formalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen können in Griechenland sehr aufwändig sein und liegen üblicherweise in der Hand eines von den nächsten Angehörigen beauftragten Bestattungsinstituts. Sterbeurkunden werden in der Regel von den griechischen Behörden ausgestellt. Dazu müssen der Familienstand der oder des Verstorbenen und die Namen der Eltern bekannt sein.

Ist eine Beisetzung auch in Griechenland möglich?

Seit 2019 sind auch Einäscherungen in Griechenland möglich. Deutsche Geistliche beider Konfessionen sind in den Amtsbezirken der Botschaft und des Generalkonsulats tätig und stehen auch für kirchliche Trauerfeiern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem unten stehenden Merkblatt.

Sind Angehörige nicht vorhanden oder zur Kostenübernahme nicht in der Lage, wird ein anonymes Sozialbegräbnis vorgenommen. Im letzteren Fall wird die deutsche Auslandsvertretung die Hinterbliebenen ggf. um eine entsprechende schriftliche Mitteilung zur Weiterleitung an die griechischen Behörden bitten. Die deutschen Vertretungen können die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen und auch nicht in Vorlage treten.

Dies sind allgemeine und unverbindliche Auskünfte. Wir empfehlen, über die Einzelheiten des jeweiligen Sterbefalls mit einem Bestatter zu sprechen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Angehörigen eine weniger übliche Form der Bestattung planen.

Ist die Anreise von Angehörigen erforderlich?

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der oder des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Griechenland reisen. Die Bestattungsunternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten. War die oder der Verstorbene allerdings in Griechenland ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres oder seines Nachlasses, kann die Anreise einer oder eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen bitten wir Sie, sich zunächst mit der Botschaft/mit dem Generalkonsulat in Verbindung zu setzen, um festzustellen, welche Schritte ggf. einzuleiten sind.

Überregional tätige Bestattungsunternehmen

Die im unten stehenden Merkblatt aufgeführten Angaben basieren auf der Botschaft/dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der überregional tätigen Bestattungsunternehmen, mit denen in deutscher oder englischer Sprache korrespondiert werden kann, erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Insbesondere erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung dar.

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