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Verkehrsdelikte

Ampel, Deutschland, Europa © picture alliance / imageBROKER
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie z.B. Fahren von Mopeds, Motorrädern usw. ohne Helm, der Verstoß gegen die Anschnallpflicht, das Nichteinhalten von Tempolimits, die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt oder das Fahren unter Alkoholeinfluss werden mit sehr hohen Geldstrafen und der vorübergehenden Einbehaltung des Führerscheins (bis hin zur Gefängnisstrafe bei erheblichen oder wiederholten Verstößen) geahndet. Der Führerschein kann nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit und Zahlung der Geldstrafe bei der zuständigen Polizeidienststelle abgeholt werden. Befinden Sie sich nach Ablauf der Einbehaltungsfrist nicht mehr in Griechenland, wird der Führerschein an die zuständige Auslandsvertretung (mit teilweise erheblichen Verzögerungen) gesandt, von dort erfolgt die Rücksendung an das Kraftfahrtbundesamt. Der Versand an eine Privatadresse in Deutschland ist nicht möglich.
Bei Verkehrsdelikten wie z. B. Falschparken ist es keine Seltenheit, dass die Kennzeichen des KFZ „beschlagnahmt“ werden. Sie erhalten diese gegen die Bezahlung der Strafe zurück. Berücksichtigen Sie hierbei, dass die Aushändigung nicht sofort mit der Bezahlung der Strafe erfolgt, sondern teilweise erst nach einer längeren Wartezeit, die u. U. mehrere Wochen betragen kann.
Das Fahren ohne Führerschein ist nicht gestattet. Das Vorzeigen einer Kopie des Führerscheins reicht in der Regel bei Verkehrskontrollen nicht aus.