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Verkehr in Deutschland

Verkehr auf der Bundesautobahn A4, Bundesautobahn A4, Frankenberg, Sachsen...

Verkehr auf der Bundesautobahn A4, Bundesautobahn A4, Frankenberg, Sachsen, Deutschland, Europa, © picture alliance / imageBROKER

15.11.2024 - Artikel

Umweltzonen in Deutschland

Seit dem 01.03.2007 wurden in einigen deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in besonders gekennzeichneten Umweltzonen erlassen.

Alle Fahrzeuge, die in die besonders gekennzeichneten deutschen Umweltzonen einfahren oder durch sie hindurch fahren möchten, benötigen dazu eine kostenpflichtige gültige Umweltplakette. Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

LKW-Maut in Deutschland

In Deutschland besteht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen auf allen Bundesautobahnen und einzelnen Bundesstraßen eine Mautpflicht. Autobusse sind von der Mautpflicht ausgenommen. Im Auftrag der Bundesregierung erfolgt die Mauterhebung durch das private Unternehmen Toll Collect.

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden. Mehr zu Verbotszeiten, -strecken und Freistellungen erfahren Sie auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit Inkrafttreten der geänderten Winterreifenverordnung am 04.12.2010 dürfen Kraftfahrzeuge inklusive Motorräder, die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Reifen gefahren werden, die die Eigenschaft gem. Anhang II Nr. 2.2 der EU-Richtlinie 92/23/EWG erfüllen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des ADAC.

Die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld, sowie Punkten im Verkehrszentralregister bestraft.

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