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Checkliste zur Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses
Allgemeine Informationen
Alle unten aufgeführten Unterlagen sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auslandsvertretung im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein sollten. Sie erhalten Ihre Originale nach Antragstellung zurück.
Fremdsprachige Urkunden sind mit Übersetzungen in die deutsche Sprache einzureichen.
Vorzulegende Unterlagen
Deutsche Verlobte/Deutscher Verlobter:
- aktuelle Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
- Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Im Falle einer bereits erfolgten Abmeldung aus Deutschland legen Sie uns bitte die Abmeldebescheinigung vor und zusätzlich die griechische Wohnsitzbescheinigung für EU-Bürger (diese erhalten Sie bei den griechischen Polizeidienststellen)
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
Nicht deutsche Verlobte/nicht deutscher Verlobter:
- aktuelle standesamtliche Geburtsurkunde
- Nachweis über den Wohnsitz in Griechenland in Form einer Bescheinigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters/der Gemeindevorsteherin oder des Gemeindevorstehers oder eine eidesstattliche Erklärung mit Unterschriftsbeglaubigung durch das örtliche Polizeirevier oder durch den Bürgerservice „KEP“
- griechisches internationales Ehefähigkeitszeugnis oder eine Bescheinigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters/der Gemeindevorsteherin oder des Gemeindevorstehers des Heimatortes aus der Ihr aktueller Familienstand ersichtlich hervorgeht
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass griechische Personalausweis ab Ausstellung nur 15 Jahre gültig sind!
zusätzlich vorzulegen bei Vorehen:
- Heiratsurkunde(n) der Vorehe(n) sowie den Nachweis über die Auflösung der Ehe(n), z. B. Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk bzw. bei Auflösung der Vorehe(n) durch Tod, die Sterbeurkunde(n)
- Griechische Scheidungsurteile müssen mit einer gesonderten Bescheinigung des Gerichts versehen sein (gem. der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003)
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in Einzelfällen das zuständige deutsche Standesamt über die aufgeführten Unterlagen hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangen kann.
Gebühren
Die Auslandsvertretung erhebt folgende Gebühren:
Beglaubigung der Unterschrift | 60 Euro |
Beglaubigung von Fotokopien zur Übersendung an das deutsche Standesamt (anstelle der Originale) | 33 Euro (Amtsbereich Athen) 26 Euro (Amtsbereich Thessaloniki) |
Gebühren und Auslagen müssen bei Vorsprache in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln kann in der Regel nur bar bezahlt werden.
Das zuständige deutsche Standesamt erhebt nach erfolgter Bearbeitung Ihres Antrages zusätzlich eine Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Gebühr variiert je nach Bundesland. Sie werden durch das deutsche Standesamt zur Zahlung aufgefordert, bevor der Versand an Sie erfolgt.