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Hilfe für Opfer sexualisierter Nötigung und Gewalt

Verzweifelte junge Frau schlägt die Hände vor das Gesicht

Verzweifelte junge Frau schlägt die Hände vor das Gesicht © picture alliance / imageBROKER

Artikel

Nach einem sexuellen Übergriff kann Ihnen niemals ein Vorwurf gemacht werden. Ein solches Erlebnis kann sowohl körperlich als auch seelisch tiefgreifend belasten. Zögern Sie nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Deutschen Auslandsvertretungen stehen Ihnen dabei zur Seite.



Griechenland ist ein sehr beliebtes und sicheres Urlaubsland. Leider kann es dennoch zu sexualisierter Nötigung und Gewalt kommen. Wenn Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sind, gibt es neben der Polizei weitere Anlaufstellen, die individuelle Hilfe und Sicherheit bieten.

I. Erste Schritte

(die Verständigung ist in englischer Sprache möglich)

  • Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben -> rufen Sie die Polizei (Rufnummer: 100 oder europäischer Notruf 112) oder suchen Sie die nächste Polizeistation auf (Allg. Hilfe, Erstatten einer Anzeige - Achtung, bitte beachten Sie die Hinweise zur Anzeigenerstattung unten im Anhang, und waschen Sie sich vor einer evtl. Beweisaufnahme nicht.)

  • Sie können nicht frei sprechen? -> schicken Sie einen SMS an die 100 (Nennen Sie Ihren Namen, Adresse und die Art der Gefahr) - Beispiel: „My Name is Maria Schulze, I am being chased by a man. I am in Solomou 3 Athens“

  • Suchen Sie umgehend medizinische Hilfe auf -> ggf. eine Notaufnahme (επείγοντα περιστατικά) oder eine ambulante ärztliche Praxis (siehe Ärztelisten unten) in Ihrer Nähe

  • SOS Hotline „Violence against Women“ (Rufnummer: 15900) für psychologische Unterstützung, juristische Beratung und Informationen über Notunterkünfte (E-Mail: sos15900@isotita.gr) – leider jedoch schwer und nur von einer griechischen Telefonnummer aus erreichbar

  • Wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft Athen (+30 210 728 5111) zu den Bürozeiten (Mo-Do 09:00 - 17:00 Uhr, Fr 09:00 - 16:00 Uhr) oder das Deutsche Generalkonsulat Thessaloniki (+30 2310 251 1120) zu den Bürozeiten (Mo-Fr 09:00 Uhr - 16:30 Uhr) oder die Bereitschaftsdienstnummer 0030 693 23 381 53 (Mo-Do 17:00-24:00 Uhr; Fr 16:00-24:00 Uhr; Sa-So 08:00-24:00 Uhr)

  • Suchen Sie die staatlichen Beratungszentren auf.

  • Wenden Sie sich an das Zentrum zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt der Stadt Athen (210/8625355; Lithis 2 & Agios Meletios 109, 11251 Athen; https://www.kentro-kevpd.gr)
  • Wenden Sie sich ggf. an Ihren Reiseveranstalter.

  • Wenden Sie sich online an den Weißen Ring e.V. (Online Beratungsfunktion https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung).

Wichtige Informationen

(Die Verständigung ist in englischer Sprache möglich)

Auch die Entscheidung, keine Anzeige gegen den Täter zu erstatten, ist verständlich. Wir empfehlen unbedingt, die medizinischen und beratungstechnischen Hilfsangebote, ob mit oder ohne Anzeigeerstattung, in Anspruch zu nehmen.

1. Medizinische Versorgung/Ärztliche Untersuchung

Auch ohne Anzeigenerstattung empfiehlt sich, eine sofortige ärztliche Untersuchung in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Praxis durchführen zu lassen. Im Anhang finden Sie eine Liste medizinischer Einrichtungen, die auf Verletzungen nach sexualisierter Gewalt spezialisiert sind. Eine allgemeine Liste deutschsprachiger Ärztinnen und Ärzte findet sich auf der Website der Deutschen Botschaft Athen (https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/2303496-2303496).

Ärztinnen und Ärzte unterliegen auch in Griechenland der Schweigepflicht, sodass keine Informationen über Ihre Untersuchung und Behandlung an externe Personen gelangen, wenn Sie dies nicht wollen.

2. Beratungszentren in Griechenland

Für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen gibt es insgesamt 42 Beratungszentren, von denen 15 vom Generalsekretariat für Familienpolitik und Gleichstellung und 27 von den Gemeinden betrieben werden. Dort wird eine kostenlose Beratung durch ausgebildete Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeboten. Die Beratungszentren sind nach Regionen sortiert.

Eine Liste mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Beratungszentren finden Sie unten im Anhang.

3. Organisation A21 für Opfer häuslicher Gewalt

Die Organisation A21 kümmert sich um Opfer häuslicher Gewalt. Unterstützung ist auch in deutscher Sprache möglich.
Website: https://www.a21.org/content/greece/gr4wco?showgroup=5&showpanel=1
Rufnummer: +30 2310 537690
E-Mail: info@a21.gr

4. Protection Shelters NCSS

Das NCSS (National Center for Social Solidarity) bietet sichere Kurzzeit-Unterkünfte für Frauen mit ihren Kindern in Attika und Thessaloniki an. Während des Aufenthalts dort erfolgt eine psychologische Betreuung durch qualifiziertes Personal.
Website: https://ekka.org.gr/index.php/en/domes-ypiresies-en/ksenones-en
Rufnummer: 197 und 1107
E-Mail: epikoinonia@ekka.org.gr

5. Hospitality Hostels für Frauen und deren Kinder in Griechenland

Auch gibt es in Griechenland 20 sog. Hospitality Hostels für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und mit ihren Kindern an einem sicheren Ort unterkommen müssen.

Diese befinden sich in den Gemeinden Agrini, Athen, Volos, Heraklion (Kreta), Thessaloniki, Ioannina, Korfu, Kozani, Komotini, Kordelio-Evosmos, Lamia, Larisa, Lesbos, Patras, Piräus, Rhodos, Tripolis und Chania. Eine Vermittlung findet über die Hotline 15900 bzw. über die u.g. Beratungszentren statt.

6. Hilfe für Kinder und Minderjährige in Griechenland

Ein umfangreiches Hilfsangebot für minderjährige Betroffene und Kinder bietet die NGO „The Smile of the Child“. Sie ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr erreichbar und unterstützt Betroffene bei jeglicher Form von Gewalt an Kindern, bei Vermisstenfällen, Gesundheitsproblemen oder Kinderarmut mit einem spezialisierten Team aus Psychologen und Sozialarbeitern.
Website: https://www.hamogelo.gr/gr/en/paidia-thimata-vias
SOS Rufnummer: 1056
European Helpline for Children and Adolescents: 116111
Einen Vorfall melden: https://www.hamogelo.gr/gr/en/cyber-tipline-report/

7. Nach der Rückkehr nach Deutschland

Auch nach einer Rückkehr nach Deutschland gibt es viele Hilfs- und Beratungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können.
Der bundesweit agierende Opferhilfeorganisation Weisser Ring e.V. bietet eine Anlaufstelle für Opfer von Straftaten. Je nach Aufenthaltsort, können Sie die zuständige Stelle für Sie online einsehen.
Telefonnummer 116 006 - Täglich von 07:00-22:00 Uhr
Online Beratungsfunktion:https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
Website: https://weisser-ring.de/

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Es ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Zudem gibt es eine online-Chat Funktion.
Rufnummer: 116016
Online-Chat: https://onlineberatung.hilfetelefon.de/

Sind die Betroffenen Kinder und Jugendliche, ist das Hilfe Telefon sexueller Missbrauch eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, einen Verdacht oder ein„ komisches Gefühl“ haben:
Rufnummer: 0800 22 55 530
Mo, Mi, Fr: 9:00 -14:00 Uhr / Di, Do: 15:00-20:00 Uhr

Falls Sie ein Frauenhaus innerhalb Deutschlands benötigen, können sie dies bei „Frauenhaus Suche“ tun.
Website: https://www.frauenhaus-suche.de/

1. Polizei

Gerade in einem fremden Land können die Hürden einer Anzeigeerstattung besonders hoch sein. Die griechische Polizei hat v.a. in größeren Städten speziell ausgebildetes Personal für Opfer von sexualisierter Gewalt.

Wenn Sie bei der Polizei mit einer Frau sprechen wollen, fragen sie danach!

Auch haben Sie das Recht auf eine/n Dolmetscher/in. Wenn Sie die Straftat noch vor Ort anzeigen, können die Strafverfolgungsbehörden sofort handeln. Eine spätere Anzeige in Deutschland und grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen sind zwar möglich, verlängern das Verfahren jedoch um Monate oder sogar Jahre.

Wenn Sie sich entscheiden, die Straftat bei der Polizei anzuzeigen, tun Sie dies so schnell wie möglich! Dies ist unerlässlich, um wichtige Beweise sichern zu können.

Obwohl es sehr gut nachvollziehbar ist, dass Sie das Verlangen haben, sich und Ihre Kleidung zu waschen und diese zu wechseln, macht das die Beweiserhebung deutlich schwerer. Bitte warten sie daher damit, bis die Beweiserhebung abgeschlossen ist.

Wenn Sie Ihre Kleidung wechseln, denken Sie daran, die zur Zeit des Übergriffs getragene Kleidung mit zur Polizei zu nehmen. Die Polizei wird diese als Beweismittel vor Ort behalten. Wenn Sie wünschen, kann Sie eine Vertrauensperson oder rechtliche Unterstützung zur Polizeistation begleiten. Die Polizei vor Ort wird Sie nach Zeugen und anderen Beweisen fragen. Nehmen Sie daher mögliche Beweisstücke, wie bsp. Ihr Handy, Kondome, Zahnbürsten oder Textnachrichten, sowie Ihren Reisepass oder Personalausweis zur Identifikation mit.

Bitte teilen sie der Polizei mit, wenn Sie den Verdacht haben, K.O. Tropfen oder andere Drogen gegen Ihren Willen verabreicht bekommen zu haben.

Nach der Erstattung der Anzeige empfehlen wir Ihnen, eine schriftliche Bestätigung der Anzeige mit einer Verfahrensnummer von der Polizei zu verlangen, sollte diese nicht automatisch an Sie ausgehändigt werden. Damit können Sie Ihr Verfahren hinterher weiterverfolgen.

2. Medizinische Untersuchung

Die Polizei wird Sie dann an ein Krankenhaus oder eine medizinische Einrichtung für eine Untersuchung verweisen bzw. teilweise auch dorthin begleiten. Nicht alle Krankenhäuser in Griechenland führen medizinische Untersuchung zur Beweissicherung nach sexuellen Übergriffen durch. Dafür gibt es spezielle Einrichtungen, die durch die Polizei beauftragt werden, die allerdings nur an Werktagen geöffnet sind. Dies erschwert die Beweissicherung leider erheblich.

Wenn Sie von einer Frau untersucht werden wollen, äußern Sie dies! Leider kann jedoch nicht garantiert werden, dass diesem Wunsch immer nachgekommen wird.

Während der Untersuchung werden Abstriche genommen und gynäkologische und urologische Untersuchungen durchgeführt. Zudem werden, wenn angemessen, Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten, Drogen oder eine Schwangerschaft durchgeführt. Auch werden Sie im Hinblick auf äußere Verletzungen, wie Hämatome, am gesamten Körper sowie innere Verletzungen untersucht. Bitte beachten Sie, dass auch Fotos gemacht werden, um diese Verletzungen zu dokumentieren.

3. Medizinische Behandlung

Bitte fragen Sie das Personal des Krankenhauses oder der medizinischen Einrichtungen, welche Behandlung gegen bsp. sexuell übertragbare Krankheiten empfohlen wird.

ACHTUNG: Eine HIV Postexpositionsprophylaxe (HIV-PEP) muss innerhalb von 24h, spätestens 72 h erfolgen.

ACHTUNG: Das Notfallkontrazeptivum („Pille danach“) muss spätestens innerhalb von 24-72h nach dem Übergriff eingenommen werden. Sie kann in den Apotheken in GRC rezeptfrei erworben werden.

Grundsätzlich gilt: Je früher die „Pille danach“ eingenommen wird, desto besser schützt sie vor einer ungewollten Schwangerschaft.

Geöffnete Apotheken in Ihrem Umfeld finden Sie unter:

https://www.vrisko.gr/en/pharmacy-duties/

Die Krankenhausbehandlung sollte von der EHIC (European Health Insurance Card) oder Ihrer Auslandskrankenversicherung übernommen werden.

4. Ablauf des polizeilichen Verfahrens in Griechenland

Wenn Ihr dauerhafter Aufenthaltsort nicht Griechenland ist, wird die Polizei Sie direkt zu einer Aussage auffordern. Dabei und im Laufe des Verfahrens werden Ihnen detaillierte Fragen zum Ablauf des Geschehens gestellt. Falls Sie nicht in Griechenland leben, wird die Polizei Sie möglicherweise anhalten, in Griechenland zu bleiben bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Im Falle einer Verhaftung eines Verdächtigen, kann es sein, dass Sie zur Polizeistation geladen werden, um den Verdächtigen zu identifizieren. Sobald der Verdächtige festgenommen ist, muss er innerhalb von 24 h bis 48 h einem Richter vorgeführt werden. Dieser wird dann feststellen, ob der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden soll oder bsp. auf Kaution oder wegen ungenügender Beweise freigelassen wird.

Bitte beachten Sie, dass es sein kann, dass der Verdächtige ebenfalls Anzeige wegen Falschaussage gegen Sie erstattet. Dies würde zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie führen, wobei es auch zu einer möglichen Festnahme Ihrerseits kommen kann.

Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen haben, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob er Anklage vor Gericht gegen den Verdächtigen erhebt.

5. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in Griechenland

Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist es sehr ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Eine Liste mit deutschsprachigen Anwältinnen und Anwälten finden Sie unten im Anhang. Zudem ist es auch ratsam, während des Gerichtsprozesses mit griechischen Hilfsorganisationen (s.u.) in Kontakt zu stehen.

Es ist teilweise möglich, eine Anzeige noch zurückzunehmen. Beim Vorwurf der Vergewaltigung ist dies jedoch nicht der Fall.

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden Sie voraussichtlich vor Gericht als Zeug/in geladen und müssen dort erneut aussagen. Diese Aussage kann Ihr Anwalt/ Ihre Anwältin nicht für Sie übernehmen. Die Gerichtssprache ist Griechisch. Jedoch wird Ihnen ein/e Dolmetscher/in zur Seite gestellt. Eine Aussage vor Gericht ist nicht per Video-Call aus Deutschland möglich. Wenn Sie vom Gericht vorgeladen werden, sind Sie verpflichtet vor Gericht in Person zu erscheinen. Die Reise- und Unterkunftskosten werden Ihnen, unter Vorlage aller relevanten Dokumente, von der Staatskasse erstattet. Falls Sie die Kosten jedoch vorher nicht auslegen können, sollten Sie das Gericht vorher kontaktieren.

In Griechenland haben Opfer von Straftaten nicht das Recht, Akteneinsicht zu beantragen. Dies ist nur in zivilrechtlichen Verfahren möglich. Bitte informieren Sie sich über dieses Antragsverfahren dann bei Ihrem Anwalt/ Ihrer Anwältin.

Die Gerichtsverfahren können in Griechenland generell lange andauern. Wie hoch die Strafe nach einer Verurteilung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Gesetz sieht bei einem sexuellen Akt ohne Zustimmung des Opfers eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Bei Zwang zu einem sexuellen Akt durch körperliche Gewalt oder die ernsthafte Gefahr für Leib und Leben sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren vor. Wichtig zu wissen ist, dass der Verurteilte jedoch im Falle einer gerichtlichen Verurteilung noch mindestens einmal in Berufung gehen kann.

Ihre Rechte bei einer Anzeige

Die Polizei muss Sie beim ersten Kontakt über die Voraussetzungen einer Anzeige, das Recht auf Schadensersatz im Zivilverfahren, und das Verfahren der Kostenerstattung informieren. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, eine Strafanzeige in einer Ihnen verständlichen Sprache abzugeben oder auch Hilfe bei der Übersetzung in Anspruch zu nehmen. Auch müssen Sie durch die zuständigen Polizeibeamten darüber informiert werden, dass Sie eine kostenlose Übersetzung der Kopie Ihrer Strafanzeige erhalten können. Sie haben das Recht, eine eindeutige Verfahrensnummer (Arithmós Vivlíou Mínysis – „AVM“) zu erhalten, mit der Sie Ihr Verfahren weiterverfolgen können und eine Bescheinigung über den Fortgang des Falls zu erfordern, um den Stand des Verfahrens zu dokumentieren.

Ihre Rechte als Zeug/in:

Sobald Sie durch die Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafrichter/in (ptaismatodíkis) oder eine/n Ermittlungsrichter/in (anakritís) vorgeladen (klísi) werden, um als Zeug/in vernommen zu werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Sie haben bei der Vernehmung als Zeug/in Anspruch auf kostenlose Unterstützung durch einen Dolmetscher. Bei Hör- und Sprachschwierigkeiten kann die Vernehmung auch schriftlich erfolgen.

Wenn Sie mit dem Verdächtigen verwandt sind, können Sie Ihre Aussage verweigern.

Besonderer Schutz bei akuter Gefahr

Wenn Sie in akuter Gefahr oder Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, dürfen die Polizeibeamten keine Informationen über Ihre Identität, die Identität des Täters, Ihre Privatadresse oder sonstige Umstände, die Hinweise auf Ihre Identität beinhalten könnten, gegenüber Dritten offenlegen.

Zudem können Sie zu jeder Phase des Verfahrens schriftlich Maßnahmen beantragen, die verhindern, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen, an dem Ort an den das Strafverfahren stattfindet, auf den Täter treffen.

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