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Bestätigung über die Rechtmäßigkeit von deutschen akademischen oder beruflichen Titeln

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Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit von deutschen akademischen oder beruflichen Titeln liegt bei den jeweiligen Stellen (Apostille-Behörden) im Inland.

Die Bestätigung, dass ein Diplom oder Zeugnis echt ist, erfolgt im Rechtsverkehr mit Griechenland durch Erteilung einer „Apostille“. Mit der Apostille werden die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Die Urkunde muss bei der zuständigen Apostillebehörde im Original vorgelegt werden.

Die Apostille kann nicht durch die Botschaft erteilt werden. Zuständig sind die jeweils örtlich zuständigen Apostille-Behörden im Inland.

Merkblatt Apostille

Antragssteller können sich bei Fragen zur örtlichen Zuständigkeit an die jeweilige ausstellende Behörde / Hochschule / Schule, die das Zeugnis oder Diplom erteilt hat, wenden.

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