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Äquivalenzen im Bildungsbereich in Bezug auf akademische und nicht-akademische Bildungsabschlüsse in DEU und GRC
Absolventenfeier an der Universität Bonn, © Joker
Prüfung und Bestätigung der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen können nicht bei der Botschaft beantragt werden, zuständig sind bestimmte Ämter in beiden Ländern.
Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen in Griechenland ist die Nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen DOATAP (NARIC) zuständig: www.enic-naric.net
Für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen in Deutschland wenden Sie sich bitte direkt an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite der ZAB unter: www.kmk.org
Ihren Antrag auf Äquivalenzbescheinigung oder sonstige Fragen sollten Sie direkt an folgende E-Mail Adresse zu senden: zabservice@kmk.org
Für Hochschulabschlüsse, die zu einem nicht-reglementierten Beruf führen, können Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung beantragen. Die Zeugnisbewertung hilft dem zukünftigen Arbeitgeber, Ihre Qualifikation besser einzuschätzen. Sie beschreibt Ihre Hochschulqualifikation und ordnet sie der entsprechenden deutschen Abschlussebene zu.
Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: www.kmk.org
Anerkennung von (nicht-akademischen) Berufsabschlüssen
Für die Anerkennung nicht-akademischer Berufsabschlüsse gibt es keine zentral Stelle, die eine deutschlandweit gültige Anerkennung ausspricht. Für die Anerkennung sind unterschiedliche, örtlich zuständige Landes- oder Kommunalbehörden zuständig. Informationen hierzu erhalten Sie über: www.anerkennung-in-deutschland.de
Anerkennung von Schulzeugnissen
Anerkennung griechischer Schulzeugnisse in Deutschland:
Bildungsangelegenheiten im Schulbereich sind in Deutschland Ländersache, die Anerkennung für ausländische Schulzeugnisse obliegt daher den jeweiligen Bundesländern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über: www.anabin.kmk.org
Sie können auch über das dort eingestellte Kontaktformular weitere Auskünfte einholen.
Anerkennung deutscher Schulzeugnisse in Griechenland:
Für Fragen zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse in Griechenland kontaktieren Sie bitte direkt die dafür zuständige Stelle des Griechischen Erziehungsministeriums www.minedu.gov.gr, „Abteilung “Gleichwertigkeit-Gleichartigkeit, Überprüfung von Daten ausländischer Titel und Daten der Echtheit„ oder die griechischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
Anerkennung von Sprachprüfungen in Deutschland
Häufig ist eine Sprachprüfung Voraussetzung für die Einschreibung an einer deutschen Universität oder den Einstieg ins Berufsleben.
In Deutschland werden in der Regel als Sprachnachweise der deutschen Sprache an Universitäten folgende Sprachdiplome bzw. Prüfungen anerkannt:
- das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und DSD II) der Kultusministerkonferenz,
- die Sprachdiplome des Goethe-Instituts,
- der TestDaf,
- die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Betreffend der Anerkennung von Zeugnissen anderer Institutionen wenden Sie sich bitte direkt an die Universität oder sonstige Stelle, bei der Sie das Diplom vorlegen möchten.
Nähere Informationen über Hochschulzulassungsbedingungen in Deutschland erhalten Sie in Griechenland vom DAAD-Informationszentrum Athen und den DAAD-Lektoren in Athen und Thessaloniki.
Anerkennung von Sprachprüfungen in Griechenland
Welche Deutsch-Sprachprüfungen in Griechenland für Studium und Beruf anerkannt werden, ergibt sich aus der vom ASEP (Oberster Rat für Personalauswahl im öffentlichen Dienst) erstellten Liste für Sprachen.