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Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen in Deutschland und Griechenland

Absolventenfeier an der Universität Bonn © Joker
Für die Prüfung und Bestätigung der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen sind bestimmte Ämter in beiden Ländern zuständig. Die Botschaft kann entsprechende Bestätigungen nicht ausstellen.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Ausführliche Informationen unter:
https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html
Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Anerkennung von Hochschulabschlüssen in Deutschland
Für die Anerkennung von griechischen Hochschulabschlüssen in Deutschland wenden Sie sich bitte direkt an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html .
Für Hochschulabschlüsse, die zu einem nicht-reglementierten Beruf führen, können Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung beantragen. Die Zeugnisbewertung hilft dem zukünftigen Arbeitgeber, Ihre Qualifikation besser einzuschätzen. Sie beschreibt Ihre Hochschulqualifikation und ordnet sie der entsprechenden deutschen Abschlussebene zu. https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
In reglementierten Berufen benötigen Sie immer auch eine Anerkennung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Qualifikationen und Kenntnisse vorhanden sind.
Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder der Bundesregierung (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen):
(https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession).
Anerkennung von Hochschulabschlüssen in Griechenland
Für die Anerkennung von deutschen Hochschulabschlüssen in Griechenland ist die Nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen DOATAP (NARIC) zuständig: www.enic-naric.net
Anerkennung im beruflichen Bereich
Anerkennung von (nicht-akademischen) Berufsabschlüssen in Deutschland
Für die Anerkennung sind unterschiedliche, örtliche Landes- oder Kommunalbehörden zuständig (z.B. Handwerkskammern). Informationen hierzu erhalten Sie über: www.anerkennung-in-deutschland.de
Anerkennung von (nicht-akademischen) Berufsabschlüssen in Griechenland
Die Nationale Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP) ist für die Anerkennung von (nicht-akademischen) Berufsqualifikationen in Griechenland zuständig: www.eoppep.gr
Anerkennung von Schulzeugnissen
Anerkennung griechischer Schulzeugnisse in Deutschland
Bildungsangelegenheiten im Schulbereich sind in Deutschland Ländersache, die Anerkennung für ausländische Schulzeugnisse obliegt daher den jeweiligen Bundesländern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über: www.anabin.kmk.org
Sie können auch über das dort eingestellte Kontaktformular weitere Auskünfte einholen.
Anerkennung deutscher Schulzeugnisse in Griechenland
Für Fragen zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse in Griechenland kontaktieren Sie bitte direkt die dafür zuständige Stelle des Griechischen Erziehungsministeriums www.minedu.gov.gr, „Abteilung Gleichwertigkeit-Gleichartigkeit, Überprüfung von Daten ausländischer Titel und Daten der Echtheit“ oder die griechischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
Anerkennung von Sprachzertifikaten
Anerkennung von Sprachzertifikaten in Deutschland
Häufig ist eine erfolgreich abgelegte Sprachprüfung Voraussetzung für die Einschreibung an einer deutschen Universität oder den Einstieg ins Berufsleben.
In Deutschland werden in der Regel als Sprachnachweise der deutschen Sprache an Universitäten folgende Sprachdiplome bzw. Prüfungen anerkannt:
- das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und DSD II) der Kultusministerkonferenz
- die Sprachdiplome des Goethe-Instituts
- der TestDaf
- die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Für die Anerkennung von Zertifikaten anderer Institutionen wenden Sie sich bitte direkt an die Universität oder sonstige Stelle, bei der Sie das Diplom vorlegen möchten.
Nähere Informationen zu Hochschulzulassungsbedingungen in Deutschland erhalten Sie in Griechenland vom DAAD-Informationszentrum Athen: www.daad.gr
Für die Berufsausübung in Deutschland ist in der Regel auch ein Sprachzertifikat erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/deutschkenntnisse.php
Anerkennung von Sprachzertifikaten in Griechenland
Welche Deutsch-Sprachprüfungen in Griechenland für Studium und Beruf anerkannt werden, ergibt sich aus der vom ASEP (Oberster Rat für Personalauswahl im öffentlichen Dienst) erstellten Liste für Sprachen: https://www.asep.gr/guide/1E 2020/germanproof.html
Hinweis:
Für Sprachzertifikate, die nicht in der ASEP-Sprachenliste aufgeführt sind, ist ein zusätzliches Zertifikat der ausstellenden Stelle (z. B. einer Fremdsprachenschule) erforderlich. Dieses Zertifikat weist die Akkreditierung der Stelle zur Durchführung von Prüfungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nach.