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Für Antragsteller

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Anträge auf Förderung von Projekten aus dem Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds sollen vorrangig von griechischen Projektträgern bei der Deutschen Botschaft Athen oder dem Deutschen Generalkonsulat Thessaloniki eingereicht werden. Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, sollen gemeinsam mit einem deutschen Partner bzw. griechischen Partner ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Vorhaben, die aus dem Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds gefördert werden sollen, sollen auch der Vernetzung der Projektpartner untereinander in Griechenland und Deutschland dienen. Eine Förderung desselben Projekts über mehr als drei Jahre soll daher nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Anträge von Projektträgern, die bereits eine Förderung erhalten haben, sollen nur dann berücksichtigt werden, wenn gleichwertige förderungswürdige Anträge anderer Projektträger nicht vorliegen.

Vorhaben, die nicht einem der unter I bis III beschriebenen Förderzweck zuzuordnen sind, dürfen nicht gefördert werden.

Für die Auswahl der zu fördernden Projekte wird folgendes Verfahren angewandt:

Diejenige Stelle, bei der eine Projektidee eingereicht wird, kümmert sich darum, dass genügend Information vorliegt, um eine Bewertung vornehmen zu können.

Anträge müssen den Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung und des Zuwendungsrechts entsprechen, insbesondere also eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Dem Antragsverfahren wird ein so genanntes Beratungsverfahren vorgeschaltet. Ziel dieses Verfahrens ist es, die potentiellen Antragsteller dahingehend zu beraten, ob ein Antrag voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird. Hierzu ist die Einreichung einer Projektskizze ausreichend, aus der das Projekt hinreichend deutlich erkennbar und eine grobe Kostenschätzung möglich werden.

Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen ist der 15. September eines jeden Jahres für Projekte, die im Folgejahr gefördert werden sollen.

Die annehmende Stelle leitet die Projektskizze sowie den Kosten- und Finanzierungsplan an alle an der Entscheidungsfindung Beteiligten (Referate im Auswärtigen Amt in Berlin sowie die Botschaft Athen und das Generalkonsulat Thessaloniki) weiter und stößt damit den Bewertungsvorgang an.

Die Entscheidung darüber, welche Projektideen voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben werden, wird einvernehmlich zwischen Zentrale und den zwei deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland anhand bestimmter Kriterien getroffen.

Bei positiver Entscheidung über die Förderwürdigkeit fordert die jeweils zuwendende Stelle vom Antragsteller einen formellen Antrag an und steht diesem beratend zur Seite.

Nach Eingang der Anträge werden diese durch die zuständige Stelle geprüft und ein entsprechender Zuwendungsvertrag ausgearbeitet.

Zwecks Mittelzuweisung legen die Auslandsvertretungen alle Unterlagen der Zentrale vor. Diese überprüft sie und weist die erforderlichen Haushaltsmittel zu.

Die Auslandsvertretungen finalisieren die Zuwendungsverträge und zahlen auf Abruf die erforderlichen Mittel aus.

Nach dem Projektabschluss müssen verpflichtend Verwendungsnachweise eingereicht werden, die von der zuständigen Auslandsvertretung geprüft werden.

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