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Stellenausschreibung
Wir suchen eine/n Koch/Köchin für die Residenz des Botschafters, © Colourbox
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ortsüblichen Bedingungen eine/n Koch/Köchin für die Residenz des Botschafters (w/m/div).
Bewerber/innen sollten nach Möglichkeit über folgende Qualifikationen verfügen:
- Fundierte Erfahrung als Küchenchef/in bzw. Koch/Köchin im betrieblichen Umfeld
- Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich von Residenzen oder vergleichbaren Häusern: Organisation und Ablauf von Empfängen und gesetzten Essen, Erarbeitung von Menüvorschlägen, Einkauf, Vorratshaltung und -planung, Reinigung des Einsatzbereichs,
- Vor- und Zubereitung aller Speisen als Ausdruck einer innovativen und kreativen Küche
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (auch in den Morgen- bzw. Abendstunden, abhängig von den jeweiligen Veranstaltungen)
- Ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit,
- Fähigkeit zu selbständiger Arbeit – Eigeninitiative und Kreativität
- Griechische und/oder englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt
- Deutsche Sprachkenntnisse sind wünschenswert
Einwandfreies Benehmen, gute Umgangsformen, hohe Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Lernbereitschaft und Flexibilität werden vorausgesetzt.
Vertragsdauer: unbefristet
Regelarbeitszeit: 30 Stunden pro Woche
Vergütung: je nach Berufserfahrung und Qualifikation ab 1400,- EUR brutto
Interessierte senden ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben in englischer und griechischer Sprache, Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Nachweis über bisherige Tätigkeiten, ggf. Empfehlungsschreiben bisheriger Arbeitgeber, polizeiliches Führungszeugnis) bitte bis zum 29.04.2024 ausschließlich per E-Mail (Dateianhang nicht größer als 5 MB) an:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
-Verwaltung -
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen-Kolonaki
E-Mail: bewerbungen@athe.diplo.de (Betreff: Koch)
Die Einstellung ist abhängig von einer Sicherheitsüberprüfung sowie einer ärztlichen Untersuchung. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt.
Die vertraglichen Bedingungen richten sich nach griechischem Recht. Drittstaatsangehörige* müssen sowohl über eine gültige Aufenthalts- als auch über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.
*Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizerinnen/Schweizer sind.