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Termin buchen
Person marking the date of the 15th, © Colourbox
Zur Beantragung von Reisepässen und/oder Personalausweisen ist vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Wichtiger Hinweis
Grundsätzlich können nur Personen, die einen festen Termin über das Online- Terminvergabesystem gebucht haben, in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Athen oder des Generalkonsulats Thessaloniki vorsprechen.
Termin bei der Botschaft in Athen
Grundsätzlich können nur Personen, die einen festen Termin gebucht haben, in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen.
Termine für konsularische Dienstleistungen (inkl. Passbeantragungen) werden immer Freitags vormittags freigeschaltet.
Konsularische Angelegenheiten
Für folgende konsularische Dienstleistungen können Sie auf unserer Webseite elektronisch einen Termin buchen:
- Reisepässe/Ausweisdokumente und/oder Personalausweise
- Anträge auf Nachbeurkundung der Geburt/Ehe
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Namenserklärungen
- konsularische Bescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Grenzübertrittsbescheinigungen
- Beglaubigung von Kopien
- Abmeldung von Fahrzeugen
- Unterschriftsbeglaubigungen, z.B.
- Anträge auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
- Genehmigungserklärungen zu notariell beurkundeten Kaufverträgen
- Unterschriftsbeglaubigungen in Gesellschaftsangelegenheiten
- Erbausschlagungen
Sollten Sie einen Termin für eine notarielle Beurkundung benötigen oder Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht haben, informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Webseite und richten Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular, damit nach individueller Beratung ein Sondertermin vereinbart werden kann.
Um einen gewünschten Termin in der Kategorie Ihrer Wahl zu buchen, klicken Sie bitte hier:
Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Athen
Visabeantragung
Die Beantragung von Visa zur Einreise nach Deutschland ist ausschließlich bei der Botschaft in Athen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hier geht es zur Terminregistrierung für
- den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürgern
- den Familiennachzug zu Ausländern AUSSER zu subsidiär Schutzberechtigten
- Qualifizierte Erwerbstätigkeit, Bildungs- oder sonstige Zwecke
Für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie Informationen und die Terminregistrierung hier.