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Stellenausschreibung
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen sucht zum Juli 2025 eine/n Mitarbeiter/in in der Verwaltung in Vollzeit (40 Wochenstunde)
Die Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:
• Pfortendienst, Eingangskontrolle
• Koordinierungsaufgaben im Sicherheitsbereich
• Abfertigung des Postaus- und eingangs
• Vermittlung zentral eingehender Telefonate
Bewerber/-innen sollten verfügen über:
• Abgeschlossene Schulausbildung
• Sehr gute Griechisch- und Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse
• gute Teamfähigkeit, Organisationstalent, Flexibilität bei Mehrarbeitsbedarf
• Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
• Sicheres und gepflegtes Auftreten
• Berufserfahrungen im Sicherheitsbereich, vorzugsweise bei einer deutschen Einrichtung
Die Dienstzeit wird im Schichtdienst zwischen 7.00 Uhr und 18.15 Uhr liegen.
Vor der Einstellung sind eine Gesundheitsuntersuchung und eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Der Arbeitsvertrag richtet sich nach griechischem Arbeitsrecht. Die Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsschema der Botschaft Athen für lokal Beschäftigte.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen mit folgenden Unterlagen
• Bewerbungsschreiben in deutscher Sprache
• Tabellarischer Lebenslauf in deutscher und griechischer Sprache
• Ausbildungsnachweise, Zeugnisse (insbesondere Schulabschlusszeugnis)
• Nachweise über bisherige Tätigkeiten und Empfehlungsschreiben bisheriger Arbeitgeber
• Drittstaatsangehörige* müssen sowohl über eine gültige Aufenthalts- als auch über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.(*Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizerinnen/Schweizer sind.)
ausschließlich per E-Mail (Dateianhang nicht größer als 5 MB) bis zum 16. Juni 2025 an:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen-Kolonaki
e-Mail: bewerbungen@athe.diplo.de
Stichwort: Pforte
Die Botschaft kontaktiert diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen werden. Reisekosten für einen Vorstellungstermin können leider nicht erstattet werden. Bewerbungen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, können leider nicht berücksichtigt werden.