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Neuer Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland
In einer feierlichen Zeremonie hat Botschafter Kindl der Präsidentin der Hellenischen Republik sein Beglaubigungsschreiben überreicht.
In einer feierlichen Zeremonie am 27. September 2023, hat der deutsche Botschafter in Griechenland, Herr Andreas Kindl, der Präsidentin der Hellenischen Republik, Frau Katerina Sakellaropoulou, sein Beglaubigungsschreiben überreicht. Damit ist Herr Kindl offiziell der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland.
Ernennung deutscher Botschafter
Ein deutscher Botschafter ist im Ausland der persönliche Vertreter des Bundespräsidenten bei einem fremden Staatsoberhaupt. Mehrere Schritte sind bis zum Amtsantritt eines Botschafters im Ausland notwendig:
- Über die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunächst das Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswärtigen Amts.
- Zu dieser Entscheidung wird die Zustimmung des Bundespräsidenten eingeholt.
- Das Auswärtige Amt fragt im Empfängerstaat nach, ob dieser der Ernennung des Diplomaten zum Botschafter zustimmt, d.h. ob er ihm das sogenannte Agrément erteilt.
- Nach Erteilung des Agréments ernennt der Bundespräsident die vorgeschlagene Person zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben.
- Der Botschafter übergibt dem Staatsoberhaupt des Empfängerstaates das Beglaubigungsschreiben. Dieser Akt, Akkreditierung genannt, ermöglicht ihm die Aufnahme der Amtsgeschäfte als Botschafter im Empfängerland.
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