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Ausschlagung einer Erbschaft

ILLUSTRATION - Eine Frau schreibt am 18.09.2012 in München (Bayern) einen Brief mit einem Füllfederhalter. Symbolbild. Tobias Hase/dpa | Verwendung weltweit, © dpa
Informationen, wie Sie eine Erbschaft ausschlagen, finden Sie auf dieser Seite.
Eine Erbausschlagung kann für Sie in Betracht kommen, wenn Sie das Erbe nicht annehmen möchten oder wenn der Nachlass z. B. überschuldet ist.
Hinweise dazu, wie Sie eine Erbschaft ausschlagen, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:
Die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland haben zudem Muster für Ihre Ausschlagungserklärung erstellt:
Muster Erbausschlagung mit Kindern