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Ausweisdokumente für volljährige Personen ab 18 Jahren
Allgemeine Informationen
Pässe und Personalausweise können nur persönlich und mit Termin beantragt werden.
Bearbeitungsdauer, Gültigkeit
Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises nimmt in der Regel bis zu acht Wochen ab Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) in Anspruch, da die Dokumente in Deutschland hergestellt und nach Griechenland gesandt werden müssen. Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann der Ausweis auch online verwendet werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie hier nachlesen: Personalausweisportal
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original und mit einer Kopie (nicht geheftet) vor:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
bei gleichzeitiger Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises füllen Sie bitte nur ein Formular aus und kreuzen oben die gewünschten Dokumente entsprechend an.
- ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (Bitte beachten Sie die notwendigen Kriterien)
- bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
Zu kopieren ist die Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises. Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
- Abmeldebescheinigung, wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind
- Meldebescheinigung, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sin
- Nachweis über den griechischen Wohnsitz, nachweisbar durch die griechische Aufenthaltskarte/-erlaubnis, Telefonrechnung, Stromrechnung, Mietvertrag
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführung bzw. Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung
- bei Heirat im Ausland ggf. Namensbescheinigung nach deutschem Recht
- bei Scheidung: Bescheinigung bzw. Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Namensführung nach Auflösung der Ehe
- ggfs. Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit („Einbürgerungsurkunde“)
- ggfs. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (und ggfs. dazu die Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit)
- ggfs. Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Eintrag des Doktorgrads im neuen Reisepass/ Personalausweis gewünscht wird.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Unvollständige Anträge können erst bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen abschließend bearbeitet werden.
Fremdsprachliche Urkunden müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden (Ausnahme: Urkunden auf Englisch).
Falls Urkunden nicht in der EU ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel mit einer Echtheitsbestätigung (Haager Apostille bzw. Legalisation) oder in der Form einer internationalen Urkunde gemäß CIEC-Übereinkommen vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Echtheitsbestätigung/ Apostille finden Sie hier.
Gebühren
Eine Übersicht der Gebühren können Sie hier abrufen.
Weiter Informationen
- Berücksichtigen Sie bitte, dass Personalausweise nicht von allen Staaten (u. a. den USA) zur Einreise anerkannt werden. Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
- Eine Verlängerung von Reisepässen/Personalausweisen ist nicht möglich. Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.
- Die Erfassung der elektronischen Fingerabdrücke bei Beantragung eines Reisepasses ist seit dem 1. November 2007 und bei Beantragung eines Personalausweises seit dem 1. August 2021 gesetzlich vorgeschrieben.
- Wenn Sie in Griechenland wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft Athen oder das Generalkonsulat Thessaloniki die für Sie zuständige Pass- und Personalausweisbehörde. Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses auch bei den Honorarkonsulinnen in Iraklion (einschließlich Amtsbezirk Chania) und Igoumenitsa (einschließlich Amtsbezirk Korfu), einreichen, sofern Sie in deren Amtsbezirk wohnhaft sind. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen können Sie auch bei den nachfolgenden Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln stellen: Chania, Igoumenitsa, Iraklion und Patras. Personalausweise erhalten Sie nur in Athen und Thessaloniki.
- Die Pass-/Ausweisbeantragung bei der Botschaft in Athen und dem Generalkonsulat in Thessaloniki ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren Termin online über unsere Webseite.
- Hat sich Ihr Name nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Klären Sie bitte unbedingt, ob in Ihrem Fall vorab eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist.
- Bei Fragen nutzen Sie das Kontaktformular auf der Webseite.
Antragsformulare und Gebühren
Die Gebühr ist bei Antragstellung entweder bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu entrichten. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei örtlicher…