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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

Artikel

Familiennachzug allgemein

Bitte beachten Sie, dass die konkret von Ihnen vorzulegenden Unterlagen sowie der Ablauf des Visumverfahrens von Ihrer bzw. der Staatsangehörigkeit Ihres Familienmitglieds in Deutschland abhängen. Die Botschaft Athen orientiert sich bei der Bearbeitung Ihres Visumantrags an dem Verfahren der für Ihr Heimatland zuständigen Deutschen Auslandsvertretung. Informieren Sie sich daher auf der Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland anhand der dort veröffentlichten Merkblätter zu Familiennachzug und ggf. erforderlichen Apostille-, Legalisations- oder Urkundenüberprüfungsverfahren für Ihre Urkunden

Antragstellung
Anträge Online ausfüllen und ausdrucken

Wir empfehlen zum Ausfüllen und anschließenden Ausdrucken der Anträge die Nutzung der Onlineanwendung VIDEX, die in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung steht.

Antragsformulare zum Herunterladen
Antrag nationales Visum DEU/GRC
Antrag nationales Visum DEU/ENG

Für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder zu Ausländern, die keine EU-Bürger sind, sind im Grundsatz einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen. Hinweise zu Ausnahmen und wie Sie Deutsch lernen und nachweisen können, finden Sie im Merkblatt.

Terminvereinbarung

Die Beantragung von Visa zur Einreise nach Deutschland ist ausschließlich in Athen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Grundsätzlich können nur Personen, die einen festen Termin gebucht haben, in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen.
Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Athen

Terminanfragen zur Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung mit subsidiär Schutzberechtigten sind in einem gesonderten Verfahren zu registrieren.

Bitte lesen Sie dazu unseren Hinweis auf folgender Seite

Bitte bedenken Sie

Die Beantwortung sehr zahlreicher E-Mail und telefonischer Anfragen verzögert die eigentliche Bearbeitung der Visaanträge!

Viele Ihrer Fragen lassen sich aus den Merkblättern oder dem vorliegenden FAQ beantworten.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass Fragen, die sich aus den über die Website der Botschaft allgemein zugänglichen Informationen beantworten lassen, leider nicht einzeln beantwortet werden können.

FAQ zum Familiennachzug

In Griechenland können Visa für die Familienzusammenführung ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Athen beantragt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Antragsteller und Antragstellerinnen notwendig. Aus technischen Gründen (Abnahme von Fingerabdrücken) ist es nicht möglich, auf die Vorsprache zu verzichten.

Wie lange es bis zur Erteilung der Visa dauert, hängt davon ab, ob gültige Reisepässe und alle notwendigen Dokumente schon bei der ersten Vorsprache vorgelegt werden können. Fehlen Dokumente oder sind die Pässe nicht gültig, kann die Botschaft den Antrag erst nach Beschaffung von Pässen, Dokumenten oder Legalisierungen weiter bearbeiten.

Reisepässe und Dokumente können über bevollmächtigte Vertreter (Vertrauenspersonen oder Anwälte) beschafft werden. Niemand muss dafür nach Beirut oder gar zurück nach Syrien reisen!

Wenn Ihnen der Postweg für den Versand von Originaldokumenten zu unsicher erscheint, können Sie auch einen Kurierdienst beauftragen.

Warum ist eine „fristwahrende Anzeige“ sinnvoll und in welcher Form kann sie erfolgen?

Gemäß § 29 Aufenthaltsgesetz kann bei Asylberechtigten und Flüchtlingen darauf verzichtet werden, dass der Familienangehörige in Deutschland den Lebensunterhalt der nachziehenden Familie sicherstellen kann. Wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb vom 3 Monaten ab Zuerkennung der der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft wird davon immer abgesehen. Dies vereinfacht das Antragsverfahren.

Das Formular für die fristwahrende Anzeige sowie weitere Informationen finden Sie über das Webportal: https://familyreunion-syria.diplo.de

Es ist auch ein anderer formloser Antrag (d.h. ein einfaches Schreiben) möglich, mit dem der Familienangehörige in Deutschland kundtut, dass er den Nachzug seiner Familie wünscht. Es ist sinnvoll, ein solches Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde zu senden, die dann den Eingang bestätigt. Fristwahrende Anzeige oder bestätigtes Antragsschreiben müssen bei der Stellung des förmlichen Visumantrags bei der Botschaft vorgelegt werden.

Die Deutsche Botschaft ist an der Durchführung des Verfahrens nicht beteiligt und verfügt nicht über Informationen, Einblick oder Einfluss. Bitte wenden Sie sich an die zuständige griechische Asylbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Flüchtlinge keine feste Anschrift in Griechenland haben und es auch keine Vertrauensperson gibt, über die die Zusendung erfolgen könnte, ist eine Zusendung auch postlagernd (Poste restante) an ein bestimmtes Postamt möglich, dessen genaue Anschrift allerdings bekannt sein muss.

Die Übersendung ist auch über Kurierdienste möglich, von denen zumindest die nachstehend genannten in Griechenland aktiv sind (Liste nicht vollständig!), s. Websites:

DHL

www.acscourier.net/en/home

www.tnt.com/express/el_gr/site/home/help-center/contact-form.html

Modalitäten einer Abholung über die Büros der Kurierdienste müssten Sie beim jeweiligen Anbieter erfragen.

Wenn Sie Flüchtlingen in Griechenland Geld schicken möchten, so dürfte dies auf dem üblichen Wege über Western Union möglich sein, Informationen dazu unter:

Merkblatt zu schnellem Geldtransfer aus Deutschland (Western Union)

Voraussetzung für eine solche Überweisung ist es, dass der Empfänger sich durch ein gültiges Reisedokument ausweisen kann. Erkundigen Sie sich zu den Einzelheiten dazu bitte direkt bei Western Union.

Eine Liste, in der auch in Griechenland tätige Hilfsorganisationen aufgeführt sind, finden Sie hier:

Hilfsorganisationen – Hilfe für Flüchtlinge in Griechenland

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