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Visa zur Familienzusammenführung
Familienangelegenheiten © GKSP/Canva.com
Informationen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung
Familiennachzug allgemein
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, den Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.
Wie beantrage ich das Visum?
Sie können Ihr Visum zum Ehegattennachzug, Kindernachzug oder Elternnachzug zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen online beantragen.
Sollte Ihr Familienangehöriger EU-Bürger sein (EU-Freizügigkeit), kann das Visum nicht online beantragt werden. Information zum Antragverfahren finden Sie hier.
1. Antrag online
Füllen Sie das Antragsformular im Auslandsportal online aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch. Im Anschluss senden Sie diese Unterlagen zur Vorprüfung ab.
2. Vorprüfung abwarten
Im Rahmen der Vorprüfung werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, wird Ihnen direkt über das Auslandsportal mitgeteilt. Auf diese Weise wird der Termin zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft Athen bestmöglich vorbereitet.
3. Termin vereinbaren
Nach der Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Vereinbarung des Termins zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft Athen. Bitte beachten Sie, dass der Termin ausschließlich in Athen und nicht in Thessaloniki stattfinden kann.
4. Persönliche Vorsprache
Beim Termin in der Botschaft legen Sie die angeforderten Original-Unterlagen vor und bezahlen die Antragsgebühr. Außerdem führen wir ein kurzes Interview und erfassen Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke).
5. Entscheidung über Ihren Antrag
Die Botschaft Athen prüft und entscheidet anschließend über Ihren Antrag.
Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich.
Je nach den gesetzlichen Vorgaben werden weitere inländische Behörden beteiligt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
6. Abholung des Visums
Nachdem über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie im Auslandsportal eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen. Sie erhalten dann in der Regel einen Termin zur Abgabe Ihres Reisepasses und Abholung des Visums.
FAQ zum Familiennachzug
In Griechenland können Visa für die Familienzusammenführung ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Athen beantragt werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zur Vorprüfung online im Auslandsportal ein.
Wie lange es bis zur Erteilung der Visa dauert, hängt davon ab, ob gültige Reisepässe und alle notwendigen Dokumente schon bei der ersten Vorsprache vorgelegt werden können. Fehlen Dokumente oder sind die Pässe nicht gültig, kann die Botschaft den Antrag erst nach Beschaffung von Pässen, Dokumenten oder Legalisierungen weiter bearbeiten.
Reisepässe und Dokumente können über bevollmächtigte Vertreter (Vertrauenspersonen oder Anwälte) beschafft werden. Niemand muss dafür nach Beirut oder gar zurück nach Syrien reisen!
Wenn Ihnen der Postweg für den Versand von Originaldokumenten zu unsicher erscheint, können Sie auch einen Kurierdienst beauftragen.
Warum ist eine „fristwahrende Anzeige“ sinnvoll und in welcher Form kann sie erfolgen?
Gemäß § 29 Aufenthaltsgesetz kann bei Asylberechtigten und Flüchtlingen darauf verzichtet werden, dass der Familienangehörige in Deutschland den Lebensunterhalt der nachziehenden Familie sicherstellen kann. Wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb vom 3 Monaten ab Zuerkennung der der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft wird davon immer abgesehen. Dies vereinfacht das Antragsverfahren.
Das Formular für die fristwahrende Anzeige sowie weitere Informationen finden Sie über das Webportal: https://familyreunion-syria.diplo.de
Es ist auch ein anderer formloser Antrag (d.h. ein einfaches Schreiben) möglich, mit dem der Familienangehörige in Deutschland kundtut, dass er den Nachzug seiner Familie wünscht. Es ist sinnvoll, ein solches Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde zu senden, die dann den Eingang bestätigt. Fristwahrende Anzeige oder bestätigtes Antragsschreiben müssen bei der Stellung des förmlichen Visumantrags bei der Botschaft vorgelegt werden.
Die Deutsche Botschaft ist an der Durchführung des Verfahrens nicht beteiligt und verfügt nicht über Informationen, Einblick oder Einfluss. Bitte wenden Sie sich an die zuständige griechische Asylbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Flüchtlinge keine feste Anschrift in Griechenland haben und es auch keine Vertrauensperson gibt, über die die Zusendung erfolgen könnte, ist eine Zusendung auch postlagernd (Poste restante) an ein bestimmtes Postamt möglich, dessen genaue Anschrift allerdings bekannt sein muss.
Die Übersendung ist auch über Kurierdienste möglich, von denen zumindest die nachstehend genannten in Griechenland aktiv sind (Liste nicht vollständig!), s. Websites:
DHL
www.tnt.com/express/el_gr/site/home/help-center/contact-form.html
Modalitäten einer Abholung über die Büros der Kurierdienste müssten Sie beim jeweiligen Anbieter erfragen.
Wenn Sie Flüchtlingen in Griechenland Geld schicken möchten, so dürfte dies auf dem üblichen Wege über Western Union möglich sein, Informationen dazu unter:
Merkblatt zu schnellem Geldtransfer aus Deutschland (Western Union)
Voraussetzung für eine solche Überweisung ist es, dass der Empfänger sich durch ein gültiges Reisedokument ausweisen kann. Erkundigen Sie sich zu den Einzelheiten dazu bitte direkt bei Western Union.