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Eheschließung und Lebenspartnerschaft

Eheringe, wedding rings

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Sie möchten in Griechenland heiraten? Sie benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis oder möchten Ihre Ehe in ein deutsches Eheregister eintragen lassen? Sie haben Fragen zum ehelichen Güterstand? Auf dieser Seite finden Sie Informationen und nützliche Links.

Informationen kompakt

Allgemeine, umfangreiche Informationen zur Eheschließung in Griechenland finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts

Wozu dient ein Ehefähigkeitszeugnis und wie kann ich es als Deutsche oder Deutscher in Griechenland beantragen?

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit der oder des deutschen Verlobten und ist dem griechischen Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, bei Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen.

Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Sie einen Termin bei der Botschaft Athen oder dem Generalkonsulat Thessaloniki vereinbaren. Den Link zum Terminvergabesystem finden Sie auf dieser Seite.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland. Falls Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, wird der Antrag an das Standesamt I in Berlin weitergeleitet. In der Regel erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis nach erfolgter Bearbeitung vom zuständigen Standesamt direkt per Post zugesandt. Sofern beide Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind, wird in der Regel ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Hiesige Erfahrungen zeigen jedoch, dass von den griechischen Bürgermeisterämtern in der Regel für jeden deutschen Verlobten ein eigenes Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, auch wenn das deutsche Standesamt für beide Verlobte zuständig ist (z.B. weil beide Verlobten unter derselben Adresse gemeldet sind). Wir empfehlen deshalb die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen deutschen Standesamt, um diese Angelegenheit selbstständig zu klären.

Durch die Verordnung (EU) 2016/1191 werden bestimmte öffentliche Urkunden (siehe dazu Artikel 2 der Verordnung), die bei den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden sollen, von der Apostillierung befreit! Dazu zählt u.a. auch das Ehefähigkeitszeugnis. Hiesige Erfahrungen zeigen jedoch, dass griechische Standesbeamte auch weiterhin die Anbringung der Apostille auf das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Daher empfehlen wir die vorsorgliche Anbringung der Apostille. In jedem Fall sollte vorab Kontakt mit dem griechischen Standesamt aufgenommen werden, bei dem die Eheschließung stattfinden soll. Weitere Informationen zur Apostille erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung auch die oder der andere Verlobte vorsprechen und den Antrag unterschreiben muss.

Hier finden Sie das Antragsformular sowie eine Checkliste mit den für die Antragstellung benötigten Unterlagen.

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Checkliste Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Kann ich meine im Ausland geschlossene Ehe in ein deutsches Eheregister eintragen lassen?

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag nachbeurkundet und in ein deutsches Eheregister werden. Anschließend wird Ihnen eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt. Diese dient der Rechtssicherheit hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben aus deutscher Sicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular an uns.

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft

Checkliste Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung/Lebenspartnerschaft

Erklärung zur Namensführung in der Ehe

Seit der Neuregelung des deutschen Namensrechts im Jahr 1994 kommt es bei einer Eheschließung auch im deutschen Rechtsbereich nicht mehr automatisch zur Festlegung eines gemeinsamen Familiennamens. Hierzu ist eine besondere Erklärung erforderlich, die entweder im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung aufgenommen (siehe oben) oder als alleinstehende Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben werden kann. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular an uns.

Gemeinsame Namenserklärung der Ehegatten

Einseitige Namenserklärung eines Ehegatten

Gemeinsame Namenserklärung der Lebenspartner

Einseitige Namenserklärung eines Lebenspartners

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