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Eheschließung

Namenserklärung oder -änderung © GKSP/Canva.com
Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis und zur Eheschließung in Griechenland
Allgemeines
Allgemeine, umfangreiche Informationen zur Eheschließung in Griechenland finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit der oder des deutschen Verlobten und ist dem griechischen Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, bei Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen.
Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Sie einen Termin bei der Botschaft Athen oder dem Generalkonsulat Thessaloniki vereinbaren.
Zuständiges Standesamt
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland. Falls Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, wird der Antrag an das Standesamt I in Berlin weitergeleitet. In der Regel erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis nach erfolgter Bearbeitung vom zuständigen Standesamt direkt per Post zugesandt. Sofern beide Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind, wird in der Regel ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Hiesige Erfahrungen zeigen jedoch, dass von den griechischen Bürgermeisterämtern in der Regel für jeden deutschen Verlobten ein eigenes Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, auch wenn das deutsche Standesamt für beide Verlobte zuständig ist (z.B. weil beide Verlobten unter derselben Adresse gemeldet sind). Wir empfehlen deshalb die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen deutschen Standesamt, um diese Angelegenheit selbstständig zu klären.
Apostille
Durch die Verordnung (EU) 2016/1191 werden bestimmte öffentliche Urkunden (siehe dazu Artikel 2 der Verordnung), die bei den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden sollen, von der Apostillierung befreit! Dazu zählt u.a. auch das Ehefähigkeitszeugnis. Hiesige Erfahrungen zeigen jedoch, dass griechische Standesbeamte auch weiterhin die Anbringung der Apostille auf das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Daher empfehlen wir die vorsorgliche Anbringung der Apostille. In jedem Fall sollte vorab Kontakt mit dem griechischen Standesamt aufgenommen werden, bei dem die Eheschließung stattfinden soll. Weitere Informationen zur Apostille erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung auch die oder der andere Verlobte vorsprechen und den Antrag unterschreiben muss.
Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag nachbeurkundet und in ein deutsches Eheregister werden. Anschließend wird Ihnen eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt. Diese dient der Rechtssicherheit hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben aus deutscher Sicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular an uns.
Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Seit der Neuregelung des deutschen Namensrechts im Jahr 1994 kommt es bei einer Eheschließung auch im deutschen Rechtsbereich nicht mehr automatisch zur Festlegung eines gemeinsamen Familiennamens. Hierzu ist eine besondere Erklärung erforderlich, die entweder im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung aufgenommen (siehe oben) oder als alleinstehende Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben werden kann. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular an uns.
Checklisten und Anträge
Allgemeine Informationen Alle unten aufgeführten Unterlagen sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auslandsvertretung im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass…
Checkliste zur Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses
Allgemeines Grundsätzlich ist eine in Griechenland wirksam geschlossene Ehe automatisch gültig, ohne dass es einer Beurkundung bedarf. Es besteht keine Registrierungspflicht. Eine…
Checkliste für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister