Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ausweisdokumente für minderjährige Personen bis 18 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Pässe und Personalausweise können nur persönlich (Kind und Sorgeberechtigte) und mit vorheriger online Terminvereinbarung beantragt werden.

Allgemeine Informationen zur Geburt Ihres Kindes in Griechenland (z.B. zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) können Sie hier nachlesen.

Klärung der Namensführung des Kindes - Namenserklärung

Vor der Erstausstellung eines Ausweises für Minderjährige ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung nach deutschem Recht oder die Beantragung der Nachbeurkundung der Geburt in ein deutsches Personenstandsregister erforderlich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vor Antragstellung hier.

Antragsberechtigung - Ausweisdokumente für Kinder

Für Kinder können ab Geburt ein Personalausweis und ein Reisepass beantragt werden. Für Kinder unter 18 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Auch das Kind muss persönlich anwesend sein. Einen Personalausweis kann ein Kind bereits ab 16 Jahren allein ohne Zustimmung und Vorsprache der gesetzlichen Vertreter beantragen.

Sollte nur ein Elternteil/Sorgeberechtigter zur Antragstellung persönlich vorsprechen können, muss der andere Elternteil/Sorgeberechtigte seine Zustimmung zur Ausstellung des Passes bei einem deutschen oder griechischen Notar, einem deutschen Bürgeramt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung erteilen und beglaubigen lassen. Diese Zustimmungserklärung muss im Original zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Passes oder Personalausweises des betreffenden Elternteils/Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Das alleinige Antragsrecht nur eines Elternteils oder eine Vormundschaft ist nachzuweisen, z. B.: Sterbeurkunde des anderen Elternteils, gerichtliche Sorgerechts– oder Vormundschaftsentscheidung.

Bearbeitungsdauer, Gültigkeit

Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen ab Antragstellung mit vollständigen Unterlagen in Anspruch, da die Dokumente in Deutschland hergestellt und nach Griechenland gesandt werden müssen. Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann der Ausweis auch online verwendet werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie hier nachlesen: Personalausweisportal

Vorzulegende Unterlagen

bei gleichzeitiger Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises füllen Sie bitte nur ein Formular aus und kreuzen oben die gewünschten Dokumente entsprechend an.

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (Bitte beachten Sie die notwendigen Kriterien)
  • falls zutreffend: bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • Abmeldebescheinigung, wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind
  • Meldebescheinigung, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. Familienbuch / Familienausweis
  • Bei Geburt in Deutschland nach 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil deutsche/r Staatsangehörige/r war: Geburtsregisterauszug
  • für Kinder verheirateter oder nach griechischem Recht verlebenspartneter Eltern:

Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung

bei Heirat im Ausland ggf. Namensbescheinigung nach dt. Recht

für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich:
Nachweis über das alleinige Sorgerecht
durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil bei Scheidung im Ausland ist möglicherweise eine Scheidungsanerkennung notwendig!

  • für Kinder - zum Zeitpunkt der Geburt - nicht verheirateter oder verlebenspartneter Eltern:

Vaterschaftsanerkennung (sofern erfolgt)

Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates (sofern erfolgt)

ggfs. Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit („Einbürgerungsurkunde“)

ggfs. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Unvollständige Anträge können erst bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen abschließend bearbeitet werden.

Fremdsprachliche Urkunden müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden (Ausnahme: Urkunden auf Englisch)

Falls Urkunden nicht in der EU ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel mit einer Echtheitsbestätigung (Haager Apostille bzw. Legalisation) oder in der Form einer internationalen Urkunde gemäß CIEC-Übereinkommen vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Echtheitsbestätigung/ Apostille finden Sie hier.

Gebühren

Eine Übersicht der Gebühren können Sie hier abrufen.

  • Berücksichtigen Sie bitte, dass Personalausweise nicht von allen Staaten (u. a. den USA) zur Einreise anerkannt werden. Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
  • Eine Verlängerung von Reisepässen/Personalausweisen ist nicht möglich. Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.
  • Die Erfassung der elektronischen Fingerabdrücke bei Beantragung eines Reisepasses ist seit dem 1. November 2007 und bei Beantragung eines Personalausweises seit dem 1. August 2021 gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wenn Sie in Griechenland wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft Athen oder das Generalkonsulat Thessaloniki die für Sie zuständige Pass- und Personalausweisbehörde. Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses auch bei den Honorarkonsulinnen in Iraklion (einschließlich Amtsbezirk Chania), Rhodos und Igoumenitsa (einschließlich Amtsbezirk Korfu), einreichen, sofern Sie in deren Amtsbezirk wohnhaft sind. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen können Sie auch bei den nachfolgenden Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln stellen: Chania, Igoumenitsa, Rhodos und Patras. Personalausweise erhalten Sie lediglich in Athen und Thessaloniki.
  • Die Pass-/Ausweisbeantragung bei der Botschaft in Athen und dem Generalkonsulat in Thessaloniki ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren Termin online über unsere Webseite.
  • Hat sich Ihr Name nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Klären Sie bitte unbedingt, ob in Ihrem Fall vorab eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist.
  • Bei Fragen nutzen Sie das Kontaktformular auf der Webseite.

Antragsformulare und Gebühren

Die Gebühr ist bei Antragstellung entweder bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu entrichten. Bei örtlicher Unzuständigkeit, wenn Sie z. B. noch in Deutschland gemeldet sind, erhöht sich…

Gebühren für deutsche Ausweisdokumente

nach oben