Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Umtausch und Verlust eines Führerscheins
ILLUSTRATION - Ein rosafarbener Führerschein & ein EU-Fuehrerschein im Scheckkartenformat; Foto: Andrea Warnecke | Verwendung weltweit, © dpa Themendienst
Allgemeines zu deutschen Führerscheinen
Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Umtausch von deutschen Führerscheinen
Aufgrund einer neuen Verordnung in Umsetzung eines EU-Beschlusses müssen ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers bzw. des Ausstellungsdatums, umgetauscht werden.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster haben, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Fahrerlaubnisbehörden sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Griechenland haben, ist für den Umtausch Ihres deutschen Führerscheins die griechische Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort zuständig. Ein Umtausch des Führerscheins in Deutschland ist nicht möglich.
Umtausch in einen griechischen Führerschein
Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis: Berücksichtigen Sie bei der Gültigkeit eines deutschen EU-Führerscheines, dass Sie gemäß griechischer Verordnung zum Umtausch in einen griechischen EU-Führerschein innerhalb von zwei Jahren verpflichtet sind, wenn Sie sich in Griechenland niedergelassen haben.
Führerscheinverlust
Die Ausstellung oder Beantragung eines neuen deutschen Ersatzführerscheines durch die Auslandsvertretungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl während Ihres Aufenthalts in Griechenland empfehlen wir eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben. Sind Sie wohnhaft in Griechenland und haben Ihren deutschen EU-Führerschein verloren, können Sie bei der ausstellenden deutschen Führerscheinbehörde eine Karteikartenabschrift als Nachweis zur Beantragung des griechischen EU-Führerscheins anfordern.
Sollten Sie in Deutschland wohnhaft sein, so ist für die Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.