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Verkehrsdelikte

15.11.2024 - Artikel

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie z.B. Fahren von Mopeds, Motorrädern usw. ohne Helm oder das Nichteinhalten von Tempolimits werden mit hohen Geldstrafen und der vorübergehenden Einbehaltung des Führerscheins geahndet. Dieser kann nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit bei der zuständigen Polizeidienststelle abgeholt werden. Befinden Sie sich nach Ablauf der Einbehaltungsfrist nicht mehr in Griechenland, wird der Führerschein an die zuständige Auslandsvertretung (mit teilweise erheblichen Verzögerungen) gesandt, von dort erfolgt die Rücksendung an das Kraftfahrtbundesamt. Der Versand an eine Privatadresse in Deutschland ist nicht möglich.

Bei Verkehrsdelikten wie z. B. Falschparken ist es keine Seltenheit, dass die Kennzeichen des KFZ „beschlagnahmt“ werden.

Sie erhalten diese gegen die Bezahlung der Strafe zurück. Berücksichtigen Sie hierbei, dass die Aushändigung nicht sofort mit der Bezahlung der Strafe erfolgt, sondern teilweise erst nach einer längeren Wartezeit, die u. U. mehrere Wochen betragen kann.

Das Fahren ohne Führerschein ist nicht gestattet. Das Vorzeigen einer Kopie des Führerscheins reicht in der Regel bei Verkehrskontrollen nicht aus.

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