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Schifffahrtsangelegenheiten

15.11.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen zum Segeln und Motorbootfahren in Griechenland finden Sie auf der Webseite Skipper ADAC.

Internationale Anerkennung des Sportbootführerscheins

Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand: 2015) wird nur in UNECE-Mitgliedsstaaten anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert. Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor:

„Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“

Die Übersetzung des Sportbootführerscheins kann nicht durch die deutsche Auslandsvertretung vorgenommen werden. Zur Frage der Übersetzung beachten Sie bitte unsere Informationen zu Übersetzungs- und Dolmetschungsdienstleistungen.

Die deutsche Botschaft in Athen kann auf Antrag die von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bescheinigung kostenpflichtig (aktuell 34,10 Euro) ausstellen. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular Formular Sportbootführerschein aus und übersenden es zusammen mit der Kopie Ihres Reisepasses und/oder Personalausweises (beide Seiten) und Ihres Sportbootführerscheins an info@athen.diplo.de. Sie erhalten im Anschluss die schriftliche Bestätigung zusammen mit dem Gebührenbescheid als Scan von uns.

Ordnungswidrigkeiten

Durch die Hafenpolizei verhängte Bußgelder sind in der Regel sofort zu begleichen. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland können weder eine Rechtsberatung leisten noch auf die örtlichen Behörden Einfluss nehmen. Sofern Sie einen Rechtsbeistand benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

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