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Allgemeine Hinweise zu Verkehrsangelegenheiten
Taxis, Autos und eine Strassenbahn sind in Athen während einer Stadtrundfahrt aus dem Busfenster zu sehen, © dpa Themendienst
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von zwölf Monaten - sechs Monate durchgehend oder aufgeteilt - in Griechenland fahren.
Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Die deutschen Kraftfahrzeugpapiere (Führerschein und Kraftfahrzeugunterlagen) werden in Griechenland bei der Ummeldung anerkannt. Ihr Fahrzeug wird durch die Anmeldung in Griechenland teilweise automatisch in Deutschland abgemeldet. Da dies jedoch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt wird, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine gesonderte Abmeldung in Deutschland vorzunehmen.
Nur in Ausnahmefällen kann die Außerbetriebsetzung eines KFZ durch eine deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht.
Nützliche Telefonnummern in Notfallsituationen | |
Allgemeine Notruf-Nummer | 112 |
Rettungsdienst | 166 |
Polizeinotruf | 100 |
Feuerwehr | 199 |
Küstenwache | 108 |
Touristenpolizei | 171 oder alternativ +30 210 808 14 64 |
ADAC Griechenland | +30 210 893 7777 |