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Mitteilung zu einer „Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

Stempel Entschädigung

Stempel Entschädigung, © picture-alliance/dpa

26.05.2021 - Artikel

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte ohne jüdische Abstammung, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung für 2021/22 vor.

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier

Erläuterung zu der „Corona-Sonderzahlungsrichtlinie“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Januar 2021

Lebensbescheinigung für Zwecke der Wiedergutmachung

Bankverbindung

Bekanntmachung der Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen über eine zusätzliche Einmalzahlung an Personen, die Einmalleistungen nach den WDF-Richtlinien oder den AKG-Härterichtlinien erhalten haben, zur Abmilderung des pandemiebedingten Mehrbedarfs (Corona-Sonderzahlungsrichtlinie) vom 18. Januar 2021

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte an Ihre deutsche Auslandsvertretung.

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