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Gesetzliche Grundlagen Die deutschen Konsularbeamtinnen und Konsularbeamten sind gesetzlich berufen und ermächtigt, Beglaubigungen und Beurkundungen für den deutschen Rechtskreis vorzunehmen.…
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.
Die Konsularbeamtin oder der Konsularbeamte beurkundet nur, soweit dies notwendig ist, d.h. wenn gesetzliche Beurkundungspflichten für den deutschen Rechtsverkehr vorliegen. Er tritt hierbei nicht in…
Amtshilfe für inländische Behörden Für Anfragen von Behörden (Amtshilfe) gilt, dass bestimmte Bereiche der konsularischen Dienstleistungen nur noch subsidiär von den deutschen Auslandsvertretungen in…